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Kreis Schweinfurt
Neue Stelle am Landratsamt in Schweinfurt: Was macht eine Verfahrenslotsin und für wen ist sie da?
Junge Menschen mit Behinderungen oder deren Angehörige wissen oft nicht, was ihnen an Hilfen zusteht. Wie eine Neuheit am Landratsamt eingreifen soll.
Junge Menschen mit Beeinträchtigungen steht eine Reihe von (finanziellen) Hilfen zu. Eine Verfahrenslotsin am Landratsamt soll ihnen den Weg durch den Paragrafen-Dschungel ebnen (Symbolbild).
Foto: Daniel Karmann/dpa | Junge Menschen mit Beeinträchtigungen steht eine Reihe von (finanziellen) Hilfen zu. Eine Verfahrenslotsin am Landratsamt soll ihnen den Weg durch den Paragrafen-Dschungel ebnen (Symbolbild).
Josef Schäfer
 |  aktualisiert: 06.07.2024 02:37 Uhr

Christina Galm ist die neue Verfahrenslotsin am Landratsamt Schweinfurt. So sperrig der Begriff, so einfach soll sie jungen Menschen mit Beeinträchtigungen im Dickicht von Paragrafen und Regelungen helfen. Mit Galms Einstellung hat das Landratsamt eine gesetzliche Vorgabe umgesetzt. Im Jugendhilfeausschuss des Landkreises hat sie ihre Arbeit vorgestellt.

Ziel ist es, die Personen mit zielgerichteter Beratung zu unterstützen, die richtige Hilfe möglichst schnell zu erhalten und sich bei der Vielzahl der Angebote zurechtzufinden. Denn oftmals gebe es "Systemhürden und Zuständigkeitskonflikte", wie Galm sagte. Also wenn Behörden sich die Zuständigkeit gegenseitig zuordnen, was manche Antragssteller hilflos macht. Deshalb hilft Galm beim Ausfüllen von Anträgen oder begleitet Betroffene zu Gesprächen in die Amtsstuben.

Auf Wunsch kommt die Verfahrenslotsin auch nach Hause

Galm plant, auf Wunsch Familien auch zu Hause zu besuchen, um ihre Lebenssituation kennenzulernen. Dann könne sie den Hilfebedarf auch besser einschätzen, ist sie überzeugt. Das Angebot ist kostenfrei und richtet sich an Kinder mit seelischer, körperlicher, geistiger oder Mehrfachbehinderung bis 26 Jahren.

Gleichzeitig dient die Sozialarbeiterin als Schnittstelle für Träger öffentlicher Jugendhilfe bei der Umsetzung von Eingliederungshilfen nach dem Sozialgesetzbuch.

Christina Galm will ihr Angebot öffentlich machen

Derzeit gehört es nach den Ausführungen der Verfahrenslotsin zu ihren Hauptaufgaben, ihr Angebot öffentlich zu machen und sich zu vernetzen. Vor allem mit ihren Kolleginnen und Kollegen anderer kreisfreier Städte und Landkreise. Doch in Unterfranken haben längst noch nicht alle einen Verfahrenslotsen an Bord.

Die Erwartungen an Galm aus der Politik sind anscheinend groß. So sagte Kreisrätin Barbara Göpfert (CSU), sie erhoffe sich, dass sie bürokratische Schritte definieren könne, die überflüssig sind. 

Zu erreichen ist die Verfahrenslotsin Christina Galm telefonisch unter (0 97 21) 55-861, per Mail christina.galm@lrasw.de und über die Homepage des Landratsamtes.

 
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