Auch Wipfeld dreht gerade an den Stellschrauben beim Erlass einer Hebesatz-Satzung kurz vor Inkrafttreten der Grundsteuer-Reform 2025: Die alte Steuer wurde als verfassungswidrig festgestellt. Nun gilt, in Bayern, ein "wertunabhängiges Flächenmodell". Bei der Grundsteuer B geht es nur noch um die Größe des Grundstücks und Wohnraums. Der Bearbeitungsstand bei den Messbeträgen, durch die Finanzämter, ist im Falle Wipfelds vergleichsweise hoch, er liegt sowohl bei der Grundsteuer B wie A über 90 Prozent.
Durch die Reform kann es beim einzelnen Steuerpflichtigen durchaus zu höheren oder niedrigen Zahlungen kommen. Die Gemeinde selbst soll die Hebesätze, die mit den Messbeträgen verrechnet werden, möglichst "aufkommensneutral" gestalten, sprich, ihre Gesamtsteuereinnahmen sollen sich nicht allzu dramatisch vom bisherigen Aufkommen unterscheiden. Gesetzlich vorgeschrieben ist das nicht, geschweige denn rechnerisch leicht umzusetzen. In der Verwaltung weist man schon mal vorsorglich darauf hin, dass eigene Steuereinnahmen laut Gemeindeordnung Kreditaufnahmen vorzuziehen sind. Bürgermeister Tobias Blesch hatte sehr viele Zahlen dabei.
Hohe Fehlerquote wird erwartet
Die landwirtschaftlich relevante Grundsteuer A lag seit 1975 lange bei 330 Prozent, 2022 wurde sie auf 365 Prozent angehoben, Anfang 2024 auf 380 Prozent. Die Grundsteuer B verharrte bis 1998 bei 300 Prozent, lag bis 2022 dann bei 320 Prozent, wurde schließlich auf 350 Prozent und in diesem Jahr auf 380 Prozent erhöht. Die Gewerbesteuer betrug in den 1970ern 350 Prozent, eine Zeitlang 330 und seit Beginn 2024 nun 340 Prozent. Die jüngsten Steueranhebungen standen allesamt im Zusammenhang mit dem Antrag auf Stabilisierungshilfen durch den Staat, der dafür wiederum finanzielle Eigenanstrengungen der Kommune sehen will.
Würden die Grundsteuern unverändert bei 380 Prozent bleiben, ergäben sich daraus Mehreinnahmen von rund 59.000 Euro bei der Grundsteuer B. Bei der Grundsteuer A lägen bescheidene 1000 Euro mehr im Gemeindesäckel. Um bei den Einnahmen etwa die jetzige Höhe zu halten, müsste "B" auf 244 Prozent, und "A" auf 354 Prozent gesenkt werden.
Seitens der Kämmerei wies man darauf hin, dass die Gemeinde 2025 weiterhin staatliche Gelder erhalten wird. Die Verwaltung schlug vor, den Hebesatz für die Grundsteuer B auf nicht weniger als 350 Prozent zu senken, was Mehreinnahmen von etwa 46.000 Euro gegenüber dem Vorjahr bedeuten würde – eine Anhebung um knapp 44 Prozent. Erwartet wird zudem eine hohe Fehlerquote bei den Messbescheiden der Finanzämter, mit entsprechenden Einsprüchen und Korrekturen. Die Grundsteuer A sollte bei 380 Prozent belassen, die Gewerbesteuer auf 350 Prozent erhöht werden.
Gemeinderäte diskutierten lebhaft
Tobias Blesch schlug als Rathauschef vor, sich an vergleichbaren Gemeinden wie Bergrheinfeld, Geldersheim und Werneck zu orientieren. Die Steuer-Belastung sei in Wipfeld vergleichsweise gering, man habe jahrzehntelang nicht erhöht.
Am Ratstisch begann eine lebhafte Debatte. "Wir zäumen das Pferd vom anderen Ende auf", fand Sebastian Lother. Mehr als 40 Prozent Erhöhung bei der Grundsteuer B sei enorm, die Gemeinde generiere durchaus Mehreinnahmen. Das eine oder andere Ratsmitglied sah das ähnlich.
Die künftige Grundsteuer B schrumpfte bei den Kampfabstimmungen nach und nach von 350 auf 300 Prozent, zuletzt gegen eine Stimme: Das bedeutet eine faktische Erhöhung um 23 Prozent und rund 24.000 Euro Mehreinnahmen. Die Grundsteuer A bleibt bei 380 Prozent, was ein erwartetes Plus von tausend Euro oder rund sieben Prozent bedeutet. Die Anhebung der Gewerbesteuer um zehn Prozent auf 350 Prozent scheiterte mit eins gegen sieben Stimmen, sie bleibt bei 340 Prozent (fünf zu drei Stimmen). Keine Einwände gab es gegen die gesamte neue Satzung.