Mit dem Überschreiten des Inzidenzwertes von 100 ist die Corona-Ampel in Stadt und Landkreis Schweinfurt auf dunkelrot gesprungen. Mit dieser neuen Ampelfarbe gilt eine Sperrstunde ab 21 Uhr. Bedeutet, dass ab 21 Uhr alle gastronomischen Einrichtungen, dazu zählen auch Shisha-Bars, schließen müssen. Ein Liefer- und Abholdienst für Speisen und nichtalkoholische Getränke sei darüber hinaus möglich. Außerdem dürfen maximal 50 Personen Veranstaltungen aller Art, auch kulturelle Veranstaltungen wie Theater und Kino, besuchen.
Stadt und Landkreis Schweinfurt müssen aufgrund dieser neuen bayerischen Verordnung eine neue Allgemeinverfügung erlassen, die ab diesem Samstag, 24. Oktober, gilt. Wie die Stadt Schweinfurt mitteilt, umfassen die neuen Regelungen auch ein Alkoholverbot ab 21 Uhr bis 6 Uhr am Roßmarkt, auf dem Georg-Wichtermann-Platz und im Châteaudun-Park. Zudem ist die Abgabe von alkoholischen Getränken an Tankstellen und durch sonstige Verkaufsstellen und Lieferdienste in der Zeit von 21 Uhr bis 6 Uhr untersagt, so das Landratsamt.
Veränderungen im Sport: Geisterspiel im Willy-Sachs-Stadion
Außerdem dürfen in Stadt und Landkreis bei Sportveranstaltungen keine Zuschauer zugelassen werden. Damit wird es an diesem Samstag auch ein Geisterspiel im Willy-Sachs-Stadion geben, wo der 1. FC Schweinfurt 05 in der Partie gegen den SV Schalding-Heining ohne Zuschauer auskommen muss, teilte der Verein mit. Darüberhinaus begrenzt die neue Allgemeinverfügung die Größe von Trainingsgruppen für alle Bereiche des Amateur- und Freizeitsports auf maximal zehn Personen in geschlossenen Räumen oder maximal 20 Personen unter freiem Himmel, so eine Mitteilung der Stadt. Veranstaltungen mit absehbarem Teilnehmerkreis (soweit nicht private Feiern) bleiben weiterhin über die Regelung der Verordnung hinaus auf 25 Teilnehmer in Gebäuden und 50 Teilnehmer im Freien beschränkt.
Über die neuen Regelungen hinaus gelte weiterhin werktäglich eine Maskenpflicht in der Keßlergasse in Schweinfurt, in Gerolzhofen im Bereich Marktplatz und – soweit sie unmittelbar die Stadtpfarrkirche (sogenannter Steigerwald-Dom) umschließen – in der Marktstraße sowie in der Kirchgasse und in Werneck auf dem Balthasar-Neumann-Platz im Bereich zwischen Hahnenhof und Würzburger Straße.
In Kultureinrichtungen, wie dem Schweinfurter Theater, sowie bei Tagungen und Kongressen, in Kinos und bei sportlichen Veranstaltungen gelte ab sofort das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung auch am Sitzplatz. In allen öffentlichen Gebäuden, einschließlich der Fahrstühle, sowie in Freizeiteinrichtungen ist eine Mund-Nasen-Bedeckung verpflichtend. In Schulen und Kindergärten ändert sich dagegen vorerst nichts, dort werden die Maßnahmen gemäß "Stufe 2" beibehalten. Mit der Ausnahme: das verpflichtende Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes für Schüler aller Jahrgangsstufen und aller Lehrkräfte auch während des Unterrichts. Die komplette Allgemeinverfügung ist jeweils auf den Internetseiten der Stadt und des Landratsamtes nachzulesen.