Nachts brach er in zahlreiche Firmen in Schweinfurt und im Umkreis ein und handelte immer nach dem gleichen Schema: Er schlug Fenster ein, hebelte Türen auf und suchte in den Firmenräumen nach Geld. Das fand er entweder in Kaffee- oder Sozialkassen, in Schreibtischschubladen oder in Büroschränken.Allerdings überstieg seine Beute pro Mal kaum die 400-Euro-Grenze.
Der Sachschaden, den er im Zeitraum vom 24. August bis 21. September 2012 in den jeweiligen Firmen hinterlassen hat, ist da weitaus höher. Bis zu mehreren Tausend Euro an Schaden soll der Angeklagte beim Einbruch in die Räume mancher Firma angerichtet haben. Gefasst wurde der 39-Jährige, nachdem ihn jemand beobachtet und angezeigt hatte.
Geld für Drogen
Das geklaute Geld brauchte er, um seine Drogensucht zu finanzieren, erklärte der Angeklagte vor Gericht und zeigte sich geständig. Der Richter ging auf seinen Lebenslauf ein: Dieser sei bis zur Hauptschule und der anschließenden Ausbildung nicht weiter auffällig. Bei der Bundeswehr sei er mit Drogen in Kontakt gekommen und habe auch das erste Mal Heroin konsumiert, erklärte der 39-Jährige dem Richter.
Der tragische Unfalltod seiner Schwester im Jahre 1995 habe sein Leben dann komplett verändert, da sei er nicht mehr auf die Arbeit gegangen und sei völlig abgestürzt. Zwar habe es zwischendurch drogenfreie Phasen gegeben, in denen er arbeiten konnte und sogar eine Fortbildung anfing, die Drogen kamen aber immer wieder dazwischen, so der Angeklagte. Zuletzt habe er etwa zwei Gramm Heroin am Tag konsumiert und dafür pro Mal um die 300 Euro ausgeben müssen.
Zahlreiche Therapieversuche
Der 39-Jährige ist bereits vorbestraft und hat mehrere Therapieversuche hinter sich. Seit einem halben Jahr ist er einer Psychiatrischen Klinik untergebracht. Der Entzug habe ihm bereits gut getan, so der Mann. „Ich möchte mein Leben endlich auf die Reihe kriegen.“
Der Staatsanwalt forderte drei Jahre und neun Monate Haft, im Falle des Angeklagten soll die Unterbringung in einer Psychiatrischen Klink angeordnet werden. Er begründete die Strafe mit der umfangreichen Diebstahlserie, die doch einen hohen Zerstörungsschaden angerichtet habe. Für den Angeklagten spreche seine Geständigkeit. Offensichtlich sei auch, dass er unter dem Zwang der Sucht gehandelt habe.
Der Verteidigte plädierte auf nur drei Jahre Haft und Unterbringung in der Klinik. Hätte sein Mandant nicht alle ihm vorgeworfenen Diebstahls-Fälle zugegeben, „es hätten ihm längst nicht alle nachgewiesen werden können“. Außerdem habe er bewusst keine Omas auf der Straße ausgeraubt, so der Verteidiger. Der 39-Jährige sei nachts in Firmen eingestiegen, um das Risiko zu minimieren, Menschen zu verletzen.
Der Richter schloss sich in seinem Urteil der Staatsanwaltschaft an. Das Urteil ist rechtskräftig.