Beeren, Pilze, Reisig, Wedel: Was darf ich sammeln?
Grundsätzlich gilt: Alles was in einem Wald wächst, gehört den jeweiligen Waldbesitzerinnen und Waldbesitzern. Nur sie dürfen über die Dinge in ihrem Wald verfügen. Eine Ausnahme bildet die sogenannte „Handstraußregelung“ im Bundesnaturschutzgesetz: Beeren, Pilze, Zweige, wild lebende Blumen dürfen in der freien Natur grundsätzlich in geringen Mengen für den persönlichen Bedarf pfleglich entnommen werden. Beim Sammeln von Beeren und Pilzen ist darauf zu achten, dass die umgebende Vegetation möglichst wenig beeinträchtigt wird und Wildtiere nicht beunruhigt werden. Unter Naturschutz stehende Pflanzen dürfen weder gepflückt noch ausgegraben werden. Die Handstraußregelung gilt nicht für Pflanzen, die forstlich angebaut werden. So ist es verboten, Bäume und junge Setzlinge mitzunehmen. Das gilt auch für Weihnachtsbäume und Schmuckreisig.
Picknick/Zelten: Welche Regeln gelten?
Außerhalb zugelassener Camping- oder Treckingplätze (wie neuerdings im Steigerwald) ist das Zelten im Wald verboten. Das Schlafen im Freien, zum Beispiel in einem Schlafsack, ist erlaubt. Picknick im Wald ist erlaubt. Der entstehende Müll muss selbstverständlich wieder mitgenommen und zuhause entsorgt werden. Sollte allerdings ein Schutzgebiet betroffen sein, ist dort das Picknicken und Schlafen im Freien in der Regel verboten.
Darf ich im Wald grillen?
Grillen und das Betreiben von Lagerfeuern im Wald oder am Waldrand (in einer Entfernung von weniger als 100 Meter vom Wald) ist grundsätzlich verboten. In der Zeit vom 1. März bis zum 31. Oktober dürfen Waldbesucher dort auch nicht rauchen.
Darf ich überall joggen, walken? Was muss sich beachten?
Joggen und Walken ist im Wald erlaubt. Um das Wild und andere Tierarten nicht über Gebühr zu stören, sollte auf das Joggen und Walken im Wald in den Morgen- und auch in den Abenddämmerungssstunden, sowie in der Nacht verzichtet werden. Grundsätzlich empfiehlt es sich, auf den Wegen zu bleiben, zum eigenen Schutz und zum Schutz des sensiblen Ökosystems.
Wo sollte ich besonders vorsichtig sein?
Der Wald birgt auch typische Gefahren für den Besucher. So können morsche Äste abbrechen oder abgestorbene Bäume umstürzen. Diese werden oft für den Naturschutz stehen gelassen und stellen einen wichtigen Lebensraum für Totholz-Bewohner dar. Gerade nach den Trockenschäden der letzten drei Jahre ist dieses Gefahrenpotential auf großer Fläche angestiegen. Besondere Gefahr besteht bei stärkerem Wind und Sturm. Während Holzeinschlagarbeiten werden die betreffenden Waldgebiete und Wege abgesperrt und dürfen nicht betreten werden. Hier besteht Lebensgefahr. Kinder klettern gerne im Wald. Lebensgefährlich ist das Klettern auf Holzstapeln (Poltern) am Wegesrand. Diese Stämme dürfen nicht betreten werden.
Welche Regeln gelten für Mountainbikes?
Radfahren ist im Wald nur auf Straßen und geeigneten Wegen zulässig. Keinesfalls darf „querfeldein“ gefahren werden. Es dürfen keine Trails angelegt werden.
Hunde: Wann und wo muss sich sie anleinen? Welche Regeln gelten?
In Bayern gibt es grundsätzlich keine Leinenpflicht, gegebenenfalls gelten Verordnungen der jeweiligen Gemeinde. Es muss allerdings immer gewährleistet sein, dass der Hund abrufbar ist und es keinesfalls vorkommen darf, dass der Hund wildert beziehungsweise Wild hetzt. Um dies zu vermeiden, wird deshalb das Anleinen von Hunden im Wald empfohlen. Unbeaufsichtigtes Freilaufenlassen von Hunden ist verboten.
Was mache ich, wenn ich Müllablagerungen im Wald entdecke?
Bei kleinen Mengen könnte der Spaziergänger oder die Spaziergängerin den Abfall mitnehmen und ordnungsgemäß entsorgen. Bei größeren Mengen sollte die zuständige Gemeinde benachrichtigt werden.
Kann ich im Wald laute Musik spielen, zum Beispiel bei einer Feier?
Die Beunruhigung und Störung wildlebender Tiere ist naturschutzrechtlich verboten. Auf das Abspielen lauter Musik im Wald ist daher zu verzichten. Auch stört dies die Erholung der übrigen Waldbesucher: Vogelstimmen, Blätterrauschen und andere waldtypische Geräusche sind ein unvergleichlicher Genuss – ideal zur Entspannung.
Darf ich mit dem Auto über Waldwege fahren?
Das Befahren von Waldwegen mit Kraftfahrzeugen ist verboten. Waldwege dürfen grundsätzlich nur im Rahmen der Forstwirtschaft oder der Jagd befahren werden.
Darf ich im Wald parken?
Parken im Wald ist nur auf öffentlichen und gekennzeichneten Parkplätzen zulässig.
Was mache ich bei einem Notfall?
Für den Notfall gibt es forstliche Rettungstreffpunkte und die kostenlose Rettungs-App „Hilfe im Wald“. Im Unglücksfall kann der Waldbesucher über die App "Hilfe im Wald" schnell den nächstgelegenen Rettungstreffpunkt identifizieren und Feuerwehr, Polizei und Rettungsdienst an die entsprechende Stelle anfordern.
Der Artikel basiert auf einem Fragenkatalog, den wir Förster Stephan Thierfelder, stellvertretender Amtsleiter und Bereichsleiter Forsten am Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Schweinfurt und Hans Hanselmann, Leiter der Unteren Naturschutzbehörde und Jagdbehörde am Landratsamt gestellt haben.