Bei der letzten Gemeinderatssitzung der Gemeinde Michelau im Steigerwald gab es einige Bauanträge und Bauvoranfragen zu behandeln. Zuerst wurde der Neubau eines Wohnhauses mit Doppelgarage in Michelau besprochen. Es wurden Befreiungen bei der Dacheindeckung und der Dachform der Garage erteilt. Dem Antrag wurde einstimmig zugestimmt.
Auf ein bestehendes Wohnhaus in Michelau soll ein Zwerchgiebel mit Ausbau des Dachgeschosses errichtet werden. Für dieses Vorhaben sind keine Befreiungen notwendig. Im Genehmigungsfreistellungsverfahren nahm der Gemeinderat Kenntnis von der Baumaßnahme.
Eine informelle Bauvoranfrage über zwei gleiche Häuser in Michelau wurde vom Gemeinderat abgelehnt. Das Grundstück ist nicht mit Wasser und Abwasser erschlossen. Bei Starkregen laufen die Wassermassen über das Grundstück.
Die nächste Bauvoranfrage betraf den Neubau eines Wohnhauses in Michelau. Es gibt Befreiungen bei der Dachformneigung, der Farbe der Dachziegel und der Außenfarbe. Der Voranfrage wurde zugestimmt.
Die Gemeinderäte fassten zwei Grundsatzbeschlüsse. Der erste Beschluss betraf die Dachneigung von 0 bis zehn Grad. Das Dach darf nur begrünt werden. Der zweite Beschluss betraf die Dachneigung von mehr als zehn Grad. Es dürfen nur Ziegel oder Betondachsteine verwendet werden.
Die Beratung über die Befüllung von Pools in der Gemeinde wurde ausführlich beraten. Der Beschluss sieht vor, dass grundsätzlich keine Poolbefüllung vom Hydranten weder durch die Gemeinde noch durch die Feuerwehr durchgeführt wird. Ein wichtiger Faktor ist die Unfallgefahr durch die Schläuche auf der Fahrbahn.
Aufgrund der derzeitigen Pandemiebestimmungen gibt es für die Bundestagswahl nur zwei Wahllokale. Es sind die Vollburghalle in Michelau und das Feuerwehrhaus in Hundelshausen.
Das Kriegerdenkmal wurde wieder errichtet. Der Vorplatz wird noch gerichtet und angepflanzt.
Im Friedhof in Michelau wurden zwölf Urnengräber neu angelegt. Auch in Hundelshausen sollen acht Urnengräber neu angelegt werden. Die Nachfrage nach Urnengräber nimmt zu.