Den meisten Verkehrsteilnehmern, die auf der Strecke unterwegs sind, dürfte es bereits aufgefallen sein: Auf der vor einem Jahr eröffneten Ortsumgehung von Mönchstockheim gelten seit wenigen Wochen abschnittsweise eine Geschwindigkeitsbeschränkung und ein Überholverbot. Betroffen davon ist der Bereich an der Abzweigung zum nördlichen Ortseingang von Mönchstockheim und der daran anschließende Abschnitt der Staatsstraße 2275 in Richtung Donnersdorf.
Auf Nachfrage dieser Redaktion heißt es bei dem für die Straße zuständigen Staatlichen Bauamt Schweinfurt, dass die mit Verkehrszeichen ausgeschilderten Einschränkungen das Ergebnis eines Treffens der sogenannten Unfallkommission sind. Diese hat die Situation vor Ort in Augenschein genommen, nachdem sich Ende Juni innerhalb von 24 Stunden zwei schwere Unfälle an der gleichen Stelle ereignet hatten.
Der Bereich liegt kurz nach einer 90-Grad-Kurve. In beiden Fällen war es während des Abbiegens auf einen Rad- beziehungsweise Feldweg zur Kollision mit einem folgenden Fahrzeug gekommen, weil die Abbiegenden offenkundig übersehen wurden. Beim ersten Unfall kam ein Traktorfahrer ums Leben, beim zweiten Unfall wurde ein Radfahrer schwer verletzt.
Was die Unfallkommission gefordert hat
Nach Auskunft von Nina Marder, der Pressesprecherin des Staatlichen Bauamts, haben aufgrund des Ortstermins am Unfallort die Polizei und die Untere Verkehrsbehörde am Landratsamt es als notwendig angesehen, die zulässige Höchstgeschwindigkeit in diesem Bereich von 100 auf 70 Stundenkilometer zu drosseln. Zudem habe das Staatliche Bauamt dort ein Überholverbot erlassen.
Um die Sicherheit darüber hinaus zu erhöhen, wurden nach Angaben des Staatlichen Bauamts auch die an den Kurvenbereich angrenzenden Streckenabschnitte berücksichtigt. Deshalb sei die Geschwindigkeitsbeschränkung vorsorglich auf den Bereich der Straßeneinmündung der Seestraße in die Staatsstraße 2275 ausgeweitet worden. "Dadurch kann zusätzlich die Verkehrssicherheit an der Überquerungshilfe für Fußgänger und Radfahrer erhöht werden", begründet Pressesprecherin Marder diesen Schritt.
Im Frühjahr hatte Baudirektor Rüdiger Köhler vom Staatlichen Bauamt gegenüber dieser Redaktion eine mögliche Geschwindigkeitsbeschränkung im Bereich der Ortsumgehung zurückgewiesen. Es gäbe keinen Grund, die zulässige Höchstgeschwindigkeit von 100 Stundenkilometern einzuschränken, da alle geforderten Sichtweiten auf der rund zwei Kilometer langen Ortsumgehung eingehalten würden, stellte Köhler noch vor einem halben Jahr fest. Diese Aussage bezog sich damals auch auf den Bereich der jetzt neu bewerteten Situation an der Querungshilfe.
Waghalsige Aktionen von Fußgängern
Diese Redaktion hatte damals über Berichte eines Augenzeugen aus Mönchstockheim berichtet, der mehrmals beobachtet hatte, wie Fußgänger über Leitplanken entlang der Ortsumgehung geklettert waren, um in teils waghalsigen Aktionen von einer Fahrbahnseite auf die andere zu gelangen.
Neben den Verkehrszeichen, die die zulässige Höchstgeschwindigkeit auf Tempo 70 begrenzen und das Überholverbot anzeigen, sind im Bereich der dortigen Kurve neuerdings auch Gefahrenzeichen aufgestellt, die auf eine mögliche Schleudergefahr hinweisen. Diese haben, wie das Staatliche Bauamt mitteilt, nichts mit den beiden beschriebenen Unfällen und der daraus folgenden Geschwindigkeitsbeschränkung auf der Staatsstraße zu tun.
Die Gefahrenzeichen wurden nach Fertigstellung der Ortsumgehung als vorübergehende verkehrsrechtliche Maßnahme aufgestellt. "So ist es bei neuen Straßenbelägen üblich", meint die Pressesprecherin. Auf neuen Straßenbelägen könne anfangs ein Bitumenfilm vorhanden sein, der sich erst sukzessive abfährt. "Zur Kontrolle der Griffigkeit finden dann nach einer gewissen Zeit Messungen statt. In der Regel bleibt bis dahin das Gefahrenzeichen stehen."