Immer wieder bricht die Angeklagte in Tränen aus, wenn sie vor dem Landgericht Schweinfurt schildert, was sie ihrer zehn Monate alten Tochter Anfang Juli letzten Jahres offenbar angetan hat. Beim Anziehen habe das Baby "wieder so einen Zirkus gemacht, ich war so gereizt", sagt sie. Da habe sie die Kleine "ins Bett geschmissen". Wahrscheinlich habe diese sich dabei an einem der Gitterstäbe am Kopf gestoßen. Jedenfalls wurde ein Hämatom am Kopf des Babys festgestellt.
Sie sei dann aus dem Zimmer raus, wollte eine Flasche machen, als sie einen "kurzen Aufschrei" der Kleinen gehört habe. "Ich bin sofort zurück ins Zimmer", sagt die Angeklagte, Mutter zweier weiterer Kinder im Alter von neun und fünf Jahren. Ihr Kleinkind habe sie dann offenbar "bewusstlos" vorgefunden. In ihrer Panik habe sie immer wieder den Namen des Babys gerufen, es geschüttelt und sein Gesicht im Bad mit Wasser befeuchtet. "Ich dachte, sie wacht dann wieder auf."
Das kleine Mädchen habe dann "Schnappatmung" gezeigt. Sie habe in ihrer Verzweiflung eine Mund-zu-Mund-Beatmung begonnen, sagt die Mutter. Dann brachte sie das Baby selbst zu Fuß ins nahe St.-Josef-Krankenhaus. "Ich war gestresst, total überfordert", sagt sie. Am Tag davor soll sie laut Staatsanwaltschaft das Kind schon einmal geschüttelt haben, so dass es eine Hirneinblutung erlitt.
Schweres Schütteltrauma
In der Klinik wurden erhebliche Verletzungen bei dem Kleinkind festgestellt. Ein schweres Schütteltrauma mit Schädigungen der Netzhaut beider Augen und des Gehirns. Im Krankenhaus sei es zu Herz- und Atemstillstand gekommen, das Baby habe reanimiert werden müssen. Es sei nun nicht mehr in der Lager, länger als 15 Minuten selbstständig zu atmen und müsse deshalb künstlich beatmet sowie über eine Magensonde ernährt werden. Das Kleine Mädchen leide seither ferner an einer spastischen Lähmung aller Gliedmaßen und epileptischen Krampfanfällen, heißt es in der Anklageschrift des Staatsanwalts.
Die Mutter habe beim Schütteln ihrer Tochter – laut Anklage ein sogenanntes Schreibaby – "die schweren Gesundheitsschädigungen und eine erhebliche Schädigung der Entwicklung des Kindes zumindest billigend in Kauf" genommen, sagt der Anklagevertreter. Eine konkrete Lebensgefahr sei in diesem Fall tatsächlich aufgrund des Herz- und Atemstillstands bei dem zehn Monate alten Baby eingetreten.
Gutachten zur Schuldfähigkeit
Angeklagt ist die 33-Jährige vor der Großen Strafkammer des Landgerichts Schweinfurt deshalb wegen Misshandlung von Schutzbefohlenen, gefährlicher und schwerer Körperverletzung. Weil die Verteidigung eine Tat im Affekt in den Raum stellt, soll ein psychiatrischer Sachverständiger ein Gutachten unter anderem zur Frage der Schuldfähigkeit der Angeklagten zur Tatzeit erstellen. Weil dies zweieinhalb Monate dauert, setzt die Kammervorsitzende das Verfahren schon kurz nach der Eröffnung aus. Ab dem 14. Juli soll der Prozess neu beginnen.
als sie ein baby war nicht auch oft geschrien - hat sie deshalb ihre mutter geschüttelt?
einfach nur kopfschütteln!