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Sennfeld
Mittelschule: Keine Praxisklasse im Schuljahr 2019/20
Klemens Vogel
 |  aktualisiert: 19.08.2019 02:11 Uhr

In der jüngsten Sitzung informierte zweiter Bürgermeister Helmut Heimrich den Gemeinderat, dass für das kommende Schuljahr 2019/2020 keine Praxisklasse angeboten wird. Dies ist auf den öffentlich-rechtlichen Kooperationsvertrag zum Schulverbund "Mittelschule Maintal" zurückzuführen, so kommt für das Schuljahr 2019/20 wegen fehlender Anmeldezahlen keine Praxisklasse zustande.

Bis zum Ende des Schuljahres gab es nur sieben Anmeldungen, die Mindestschülerzahl liegt aber bei 13. Nach Rücksprache mit dem Schulamt könnte die Mindestschülerzahl höchstens um einen Schüler unterschritten werden. Die Rücksprache mit den Klassenlehrern der Jahrgangsstufen sieben bis neun der Mittelschule Sennfeld ergab, dass nur noch zwei Schüler eventuell in die Praxisklasse hätten gehen wollen. Somit lag die Zahl weit entfernt von zwölf beziehungsweise 13 Schülern, die nötig gewesen wären.

Für die Gemeinde Sennfeld als Sachaufwandsträger bedeutet dies zum einen, dass keine Ausschreibung und Vergabe für die sozialpädagogische Betreuung erfolgt, und zum anderen, dass kein Förderantrag bei der Regierung von Niederbayern zu stellen ist. Für das Schuljahr 2020/2021 besteht dann erneut die Möglichkeit zur Anmeldung für die Praxisklasse.

Heimrich wies darauf hin, dass die Gemeinde anlässlich von Kirchweih und Erntedank die Bürger bittet, ihre Anwesen mit Fahnen zu schmücken. Aus diesem Grund bietet die Gemeinde jetzt allen Interessenten hochwertige Stoff-Fähnchen zum Kauf an. Die Entscheidung der Gemeinde ist für eine nachhaltige Stoff-Variante gefallen und nicht für Papierfähnchen, weil die Wiederverwendbarkeit um ein Vielfaches höher ist. Die Gemeinde beteiligt sich mit zirka einem Drittel an den Kosten. Somit kann ein Fähnchen zum Vorzugspreis von vier Euro im Rathaus-Zimmer sechs käuflich erworben werden.

Heimrich erläuterte, dass die Verwaltung bezüglich Untervermietung und unentgeltlicher Überlassung an Dritte Nachträge zu den gemeindlichen Garagen-Mietverträgen erstellt hat. Eine Untervermietung ist nicht zulässig.

In punkto Erteilung des gemeindlichen Einvernehmens zur Errichtung einer Werbeanlage (digital bedruckter, LED-hinterleuchteter Acrylglas-Pylon auf dem Grundstück Johann-Wenzel-Straße 1a) erfolgte folgender Beschluss: Die Hinterleuchtung darf keine abstrahlende und blendende Wirkung haben. Die Antragsunterlagen sind an das Landratsamt Schweinfurt weiterzuleiten.

Zum Antrag auf isolierte Befreiung zur Errichtung eines Gartenhauses (bis 25 Quadratmeter) außerhalb der südlichen Baugrenze auf dem Grundstück Flachsleite 6a beschloss der Rat Folgendes: Zum Nachbargrundstück ist ein Grenzabstand von einem Meter einzuhalten. Die Antragsunterlagen mit dem Bescheid der Gemeinde Sennfeld sind zur Kenntnisnahme an das Landratsamt Schweinfurt weiterzuleiten.

In punkto Anbau von Balkonen im Erd- und Dachgeschoss auf dem Grundstück Blumenstraße 1 sind die Antragsunterlagen an das Landratsamt Schweinfurt zu senden. Das Gleiche gilt für den Antrag auf isolierte Befreiung für die Errichtung einer 1,6 Meter hohen Einfriedungsmauer auf dem Grundstück Im Reichelsgrund 9.

Grünes Licht gab es für den Ausbau der Halle auf dem Grundstück Schweizerstraße 8 zum Wohnraum. Das Landratsamt Schweinfurt muss das Vorhaben noch genehmigen.

               

 
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