Handys von Apple, Huawei und Samsung, ein Tablet, ein Laptop mit Zubehör – alles neu und originalverpackt. Rund ein Dutzend solch begehrter Geräte soll ein 38-jähriger Diplomingenieur in seinem Schweinfurter Ladengeschäft zwischen März 2019 und Oktober 2020 von vier Kundinnen und Kunden angekauft haben, "um sich zu bereichern". Dabei habe er in Kauf genommen, "dass die Sachen durch einen anderen gestohlen oder durch eine sonstige rechtswidrige Tat gegen fremdes Vermögen erlangt waren". Das wirft die Staatsanwaltschaft dem 38-Jährigen vor und spricht von "gewerbsmäßiger Hehlerei in zehn Fällen".
Der letzte Tatvorwurf fällt etwas aus dem Rahmen: Da soll der Angeklagte Anfang Oktober 2020 ein recht neues Fahrrad für nur 100 Euro gekauft haben, das am gleichen Tag aus einem Fahrradkeller geklaut wurde und ein halbes Jahr davor im Neuzustand 455 Euro gekostet habe, so die Anklage. Der 38-Jährige selbst sagt vor dem Schöffengericht Schweinfurt nichts, aber sein Wahlverteidiger. In keinem Fall sei dem Mandanten etwas nicht ordnungsgemäß erschienen. Sogar große, seriöse Handelsplattformen würden originalverpackte Handys mit einem Neuwert von 1579 Euro für 929 Euro ankaufen und weiterverkaufen.
Neu-Handy mit Preisabschlag
Das Geschäft ist dem Verteidiger zufolge für Kunden interessant, die nach zwei Jahren zur Vertragsverlängerung mit einem neuen Mobiltelefon zum Symbolpreis geködert werden, sich aber sagten: "Das alte reicht mir auch noch, ich nehme das neue mit und verkaufe es mit Abschlag." So sei das auch bei eBay-Geschäften – "wird da eine Rechnung verlangt?". Wenn er sich die Vorwürfe der Staatsanwaltschaft ansehe, so der Verteidiger, könne er einem lokalen Händler nur raten, sein Geschäft zu schließen.
Ins Visier der Ermittlungen war der Angeklagte eher durch Zufall geraten. Ein Kunde hatte laut der Polizei-Zeugin seine geklaute Bluetooth-Box im Laden wiedererkannt und Anzeige erstattet – dann wurde das Geschäft durchsucht und verdächtige Geschäfte entdeckt. Ein 37-jähriger Produktionsarbeiter sagte, er habe Geld gebraucht, deshalb binnen eines Jahres sieben Handyverträge abgeschlossen und die Geräte verkauft – vier davon an den Angeklagten. Er hat laut Anklageschrift dafür insgesamt 2750 Euro bekommen. Das Geld habe er bar bekommen, Belege nicht, so der Zeuge. Inzwischen sei er in einem Privatinsolvenzverfahren.
Vertrag mit Namen der Mutter
Eine heute 21-Jährige schloss laut ihrer Aussage in kürzester Zeit drei iPhone-Verträge mit Geräten im Wert von knapp 3000 Euro ab und verkaufte sie dem Angeklagten innerhalb von zwei Tagen für insgesamt 1900 Euro. Verträge habe sie ihm nicht gezeigt, "weil da der Name meiner Mutter drauf stand". Sie selbst habe – unter einer Art Kaufzwang leidend – schon nichts mehr bestellen können. Eine weitere Zeugin wurde aus der Haftanstalt vorgeführt, weil sie eine Bekannte mit angedrohten Schlägen "erpresst" habe, in einem Schweinfurter Handyshop zwei Huawei-Mobiltelefone zu besorgen, das Stück für 600 Euro. Für je 300 Euro habe sie der Angeklagte gekauft.
Ein Zeuge fehlte noch, krankheitsbedingt. Er soll dem Angeklagten, jeweils originalverpackt, ein Tablet, ein Handy und ein Laptop mit Zubehör für insgesamt 1500 Euro verkauft haben – Geräte, die er unberechtigt auf den Namen einer ahnungslosen Bekannten geordert habe. Das 455-Euro-Fahrrad habe er dem 38-Jährigen ebenfalls für nur 100 Euro überlassen. Der Prozess wird am 19. Januar um 13 Uhr fortgesetzt.