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Schweinfurt
Mit Marihuana, Haschisch und Speed gedealt?
Umfangreichen Rauschgifthandel wirft der Staatsanwalt einem 37-jährigen Schweinfurter vor. In seiner Wohnung sollen ferner etliche Waffen griffbereit gewesen sein.
Bewaffnetes Handeltreiben mit Marihuana (Symboldild), Haschisch und Amphetamin wird einem Schweinfurter und seiner Mitbewohnerin vor dem Landgericht vorgeworfen. Beide schweigen dazu.
Foto: Julian Stratenschulte/dpa | Bewaffnetes Handeltreiben mit Marihuana (Symboldild), Haschisch und Amphetamin wird einem Schweinfurter und seiner Mitbewohnerin vor dem Landgericht vorgeworfen. Beide schweigen dazu.
Stefan Sauer
Stefan Sauer
 |  aktualisiert: 09.02.2024 18:33 Uhr

Am Nachmittag des 18. Oktober letzten Jahres klickten bei dem 37-Jährigen die Handschellen. Da fanden Ermittler bei der Durchsuchung seiner Schweinfurter Wohnung ein knappes Pfund Marihuana, verteilt auf drei Plastikbeutel, ferner 170 Gramm Haschisch in zwei Portionen und knapp 220 Gramm Amphetamin.

Elektroschocker und Zwillen

In der Wohnung lagen aber auch "mehrere Waffen und waffenähnliche Gegenstände griffbereit" herum: zwei Elektroschocker, zwei Zwillen, eine große Machete, zwei angespitzte Bambusrohre und ein Einhandmesser. Aus Sicht der Staatsanwaltschaft dienten diese zur Selbstverteidigung und dazu, den Drogenhandel abzusichern. 

Das reichte für einen Haftbefehl. Seither sitzt der Mann in Untersuchungshaft. Seine Mitbewohnerin (45) wurde ebenfalls festgenommen, der Haftbefehl aber im Dezember außer Vollzug gesetzt. Nun stehen beide vor der Großen Strafkammer des Landgerichts Schweinfurt. Ihm wird Rauschgifthandel vorgeworfen, ihr Beihilfe dazu. Sie soll die Drogen portioniert und umverpackt sowie Bareinnahmen aus der Dealerei auf Bankkonten eingezahlt haben: einmal 2370 Euro, ein anderes Mal 8250 Euro. 

Bewaffnetes Handeltreiben?

Weil die Polizei nicht nur das Rauschgift in nicht geringer Menge bei den beiden fand, sondern auch Waffen und waffenähnliche Gegenstände, lautet die Anklage auf bewaffnetes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln. Dazu wollten sich die Angeklagten nicht äußern, sie machen vom ihrem Recht zu schweigen Gebrauch. 

Das Verfahren wird am 20. Juli fortgesetzt.

 
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