Es waren durchwegs nur Fahrräder im höherwertigen Preissegment, mit teuren Bauteilen, die ins Beuteschema eines 33-Jährigen passten. In fünf Fällen verschaffte sich der Angeklagte, der sich am Amtsgericht Schweinfurt vor dem Schöffengericht dafür verantworten musste, im August 2020 Zugang zu Schweinfurter Garagen und verschlossenen Kellerabteilen. In vier Fällen entwendete er Fahrräder, in einem war ein elektronischer Garagenöffner seine Beute. Gleich beim ersten Coup, in der Nacht auf den 14. August, fielen ihm vier neuwertige Räder in die Hände – Wert mehr als 16 000 Euro. Der in allen Fällen zusammen angerichtete Beute- und Sachschaden liegt bei knapp 30 000 Euro.
Manchmal musste dafür nur ein Schlossriegel am Kellerabteil mit dem Schraubendreher verbogen werden oder es reichte ein Bolzenschneider, einmal wurden die Kabel des elektrischen Garagentores durchgeschnitten und kurzgeschlossen. Mindestens zwei Mal stand ein weiterer Mittäter "Schmiere", der mittels WhatsApp warnte, wenn zum Beispiel Fahrzeuge dem nächtlichen Tatort zu nahe kamen. Das Verfahren gegen den Mittäter wurde abgetrennt.
Die Fahrräder wurden in Kartons verpackt mit der Post nach Tschechien geschickt. Adressat war eine Fahrradwerkstatt. Was dort mit den Rädern geschah, wisse er nicht genau, so der Angeklagte. Wahrscheinlich, so seine Vermutung, wurden die Fahrräder zerlegt und die hochwertigen Einzelteile verkauft. Sein Anteil, so der Angeklagte, wäre etwa ein Drittel des Einkaufswertes der Fahrräder gewesen – Wäre deshalb, weil er keinen Cent davon gesehen hat.
Angeklagter zeigt Reue und räumt alle Taten ein
Der einschlägig vorbestrafte junge Mann zeigte Reue und räumte alle ihm vorgeworfenen Taten ohne Wenn und Aber ein. Auch die Beweislage gegen ihn war erdrückend. Auf seinem Smartphone und Laptop wurden eindeutige Chatverläufe gefunden, auf den Websites der Fahrrad-Hersteller hat er sich über Wert und Details der erbeuteten Fahrräder informiert.
Wie er denn die Anwesen ausgesucht habe, in die er einstieg, wollte der Vorsitzende Richter wissen, schließlich sehe man ja einer Garage nicht von außen an, ob sich darin teure Fahrräder befinden. Gute Wohnlage in Stadtvierteln "wo junge reiche Leute wohnen", so der Angeklagte. Dazu kam wohl auch einiges an Ausspäh-Vorarbeit. In einem Fall hat er sich sogar von einem Hausbesitzer Luft für seinen platten Reifen geben lassen, was ihm einen aufschlussreichen Blick in die Garage ermöglichte.
Dabei standen die Vorzeichen für den 33-Jährigen, nicht eines Tages als "Fahrraddieb" vor Gericht stehen zu müssen, eigentlich denkbar gut, wie sich im Verlauf der Verhandlung abzeichnete. Gute Bildung, Abitur, Studienbeginn, aber eben auch immer wieder Drogen. Und mit den Drogen, erst Heroin, später Crystal Meth, kamen die "falschen Freunde". Und die schoben wohl kräftig mit, um den jungen Mann auf die schiefe Bahn zu bringen.
Teils auch langen Phasen mit stabilem Arbeitsplatz, zum Beispiel nach einer Therapie, folgten immer wieder Abstürze in die Drogensucht und die Kriminalität mit entsprechenden Vorstrafen. Auch die Bewährungshelferin, die den Mann seit seiner letzten Haftentlassung im Januar 2020 betreute, attestierte im Zeugenstand dem Angeklagten, immer zuverlässig gewesen zu sein und bestens mitgearbeitet zu haben, bis der Rückfall kam.
"Alte Bekannte" standen ungebeten vor der Tür
Auch in Schweinfurt seien es 2020 "alte Bekannte" gewesen, die plötzlich und ungebeten vor seiner Tür standen, Drogen mitbrachten und ihm so nicht nur einen Rückfall bescherten, sondern ihn auch "für ihr Geschäftsmodell" gewannen. "Ich wusste schon, das läuft schief", räumt der Angeklagte ein, mitgemacht hat er dennoch.
Das lückenlose Geständnis verkürzt die Beweisaufnahme in diesem Fall enorm. Drei Jahre und vier Monate Haft fordert die Staatsanwaltschaft für diese besonders schweren Fälle des Diebstahls, zwei Jahre und elf Monate urteilt schließlich das Schöffengericht. Die muss er absitzen, dann will er zurück zu seiner Familie und endlich ein stabiles Leben beginnen.