Ein Unternehmensberater (58), seit langem schon „Kunde“ der Schweinfurter Strafjustiz, ist für höchst ungewöhnliche „Racheakte“ vom Landgericht wegen Volksverhetzung, falscher Verdächtigung, Beleidigung und Verleumdung zu einer Freiheitsstrafe von drei Jahren verurteilt worden.
Unter anderem hatte er mit den Personalien eines Richters, mit Hinweis auf dessen ehrenamtliche Tätigkeit in der katholischen Kirche und einem Foto von ihm bei dem US-Provider „Lycos“ eine Internetseite eingerichtet mit volksverhetzenden Texten gegen Minderheiten. Er ließ den Richter über „kriminellen Abschaum“ jammern, mit dem er beruflich zu tun habe, versprach „Kameraden“, die bei ihm in Schweinfurt angeklagt werden, einen fairen Prozess mit Freispruch, außerdem war die Seite noch mit Porno-Adressen verlinkt.
Ein Indiz von mehreren dafür, dass die Internetseite von dem Angeklagten stammte: Er schreibt Moslime, wenn er Muslime meint. Damit die Seite den Richter auch wirklich in Schwierigkeiten bringt, zeigte ihn der Unternehmensberater bei der Schweinfurter Staatsanwaltschaft an und erreichte, dass gegen den Richter ein Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts der Volksverhetzung eingeleitet wurde.
Mit Freibrief für Beleidigungen
Die Internetseite sei auch geeignet gewesen, so jetzt die Zweite Strafkammer des Landgerichts als Berufungsinstanz, den öffentlichen Frieden zu stören: Da Minderheiten den Eindruck bekommen mussten, dass sie von der Schweinfurter Justiz nichts Gutes zu erwarten hätten, und gleichzeitig sei die Seite mit ihrem nationalsozialistischem Gedankengut für andere eine Ermunterung gewesen, aktiv zu werden.
Ein weiterer Punkt der Anklage: In einem Schreiben an die Staatsanwaltschaft beklagte der Unternehmer sich später darüber, dass nichts gegen die Internetseite unternommen werde, Stichwort „Strafvereitelung im Amt“, und er unterstellte einem Richter, dass er sich nur deswegen ehrenamtlich in der Kirche engagiere, um so leichter mit minderjährigen Ministranten in Kontakt zu kommen. Ein anderer Richter ist nach einer Verurteilung von dem Angeklagten als „dummes Nazischwein, Abschaum der Menschheit und Schandfleck aller Richter“ bezeichnet worden.
Jahrelang konnte der Angeklagte Richter und Staatsanwälte ungestraft beleidigen: Ein psychiatrischer Sachverständiger hatte ihm eine wahnhafte und in der Variante sehr seltene Störung attestiert. Die springe an, wenn es um die Themen Gerechtigkeit, Rechtsstaatlichkeit und Gerichtsbarkeit gehe und entlade sich in verbalen Attacken. Besonders die Staatsanwaltschaft bringe ihn schnell in Wallung, ansonsten sei der Angeklagte weitgehend unauffällig.
Diesen Freibrief der Schuldunfähigkeit hat der Angeklagte jahrelang vor Gerichten eingesetzt, es kam in Strafprozessen zu sehr ungewöhnlichen Szenen, bei denen das Gericht allerdings wegen dieses Gutachtens nicht einschreiten durfte. Jahrelang habe der Angeklagte im Umgang mit der Justiz gemeint, so die Vorsitzende Richterin Dr. Angelika Drescher, er könne ungestraft machen, was er wolle.
Fragwürdiges Gutachten
In einem Prozess hatte er einen Oberstaatsanwalt abwechselnd mal nur „Blödmann“ genannt und mal mit dem Zusatz „hergelaufener“, statt Staatsanwalt sagte er gern „das Faschisten-Bürschle“ oder „der Schmarrkopf“, „doof“ sei der Ankläger, „verwirrt“, „alles nur hohles Bla Bla“, was er von sich gebe. Der Staatsanwalt tat, als höre er das alles nicht und das Gericht konnte und durfte nicht dazwischen gehen. Nun steht fest: Das Gutachten eines Würzburger Psychiaters kann man vergessen. Prof. Dr. Henning Saaß von der Hochschule Aachen, als Gutachter zuletzt auch im Münchner NSU- Prozess tätig, erklärte: Der Unternehmensberater sei voll schuldfähig.
Nicht nur von den Anklage-Vorwürfen her war es ein ungewöhnlicher Prozess: Er hatte im März 2017 begonnen und sollte nach dreitägiger Beweisaufnahme auch zu Ende gehen. Es folgten strafprozessuale Attacken gegen das Gericht am laufenden Band: Noch am Tag der Urteilsverkündung, dem 15. Verhandlungstag, gab es erst mal über ein Dutzend Befangenheitsanträge gegen die Vorsitzende Richterin.
Fast im Minuten-Takt wurde ein Antrag gestellt und abgelehnt: der Angeklagte rügte, zwei Schöffinnen würden wortlos abnicken, was ihnen die Vorsitzende vorsagt, er verlangte einen Arzt wegen plötzlich aufgetretener Kopfschmerzen und Entbindung seines Pflichtverteidigers. Der Anwalt, Klaus Spiegel (Würzburg) sei von der Art, wie das Gericht mit den Anträgen des Angeklagten umgeht, so eingeschüchtert, betroffen und erkennbar frustriert, dass er ihn nicht mehr wie gewohnt verteidigen könne. Den Eindruck hatte die Strafkammer nicht, und als die Vorsitzende um die Plädoyers bat, folgte der nächste Antrag.
Nächste Station Bamberg
Im Schlusswort beklagte der Unternehmensberater, dass das kein fairer Prozess gewesen sei, entlastende Beweise für seine Unschuld habe man nicht zugelassen, die Verurteilung sei abgesprochen gewesen. In erster Instanz hatte das Schöffengericht den Mann zu einer Freiheitsstrafe von zwei Jahren und sechs Monaten verurteilt. Statt des beantragten Freispruchs ist die Strafe nun auf drei Jahre erhöht worden. Nächste Station ist das Oberlandesgericht Bamberg.