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Rundelshausen
Missachtung der Vorfahrtsregelung führt zu Verkehrsunfall mit leicht verletzter Person
Bearbeitet von Ralf Hein
 |  aktualisiert: 29.04.2024 02:42 Uhr

Nach Mitteilung der Polizei fuhr am Donnerstag gegen 17.40 Uhr ein Autofahrer von Rundelshausen kommend in Richtung Autohof Werneck. Hierbei übersah er im Kreuzungsbereich den vorfahrtsberechtigten Unfallgeschädigten. Dieser konnte den Zusammenstoß nicht mehr verhindern. Das Auto des Unfallverursachers wurde seitlich weggeschleudert, schlug gegen die dortige Verkehrsinsel und überschlug sich. Das Auto blieb anschließend auf dem Dach liegen. Der Unfallverursacher erlitt bei dem Unfall lediglich leichte Verletzungen, welche im Krankenhaus versorgt wurden. Der Unfallgeschädigte blieb unverletzt. An beiden Autos entstand ein Gesamtschaden in Höhe von 22.500 Euro. Die Fahrbahn wurde durch die Feuerwehr gesperrt und gereinigt. Zudem wurden Ölwarnschilder an der Unfallstelle aufgestellt.

 
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