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Schweinfurt
Messerattacke nach Streit um Wodka
Ein 28-Jähriger wollte sich an einem Mitbewohner in der Asylunterkunft für einen Faustschlag rächen. Doch war der Schnitt mit einem Gemüsemesser ein Mordversuch?
Der Angeklagte soll mit einem Gemüsemesser auf den Kopf eines Bewohners der Schweinfurter Asylunterkunft eingestochen haben. Dafür muss er sich vor dem Landgericht verantworten.
Foto: Christopher Schulz | Der Angeklagte soll mit einem Gemüsemesser auf den Kopf eines Bewohners der Schweinfurter Asylunterkunft eingestochen haben. Dafür muss er sich vor dem Landgericht verantworten.
Jonas Keck
 |  aktualisiert: 08.05.2019 02:11 Uhr

Versuchten Mord legt die Staatsanwaltschaft am Landgericht Schweinfurt einem Geflüchteten zur Last, der in der Erstaufnahmeeinrichtung untergebracht war. Er saß Anfang Oktober 2018 zusammen mit einem anderen Asylbewerber in einem nahe gelegenen Park und trank Bier. Später gesellt sich ein weiterer Geflüchteter mit einer Flasche Wodka hinzu. Auf seine Bitte hin bekommt der Angeklagte einen Schluck ab, nicht aber einen zweiten.

Daraufhin droht ihm der Angeklagte Schläge an, sollte er ihm den Schnaps nicht überlassen. Um dieser Aufforderung Nachdruck zu verleihen, verpasst er ihm eine Ohrfeige. Vor Gericht beschreibt der Geflüchtete diese Szene als "spielerisch". Der Bedrohte zeigt sich jedoch unbeeindruckt und schlägt dem Angeklagten mit der Faust gegen den Kopf, wobei dieser eine Platzwunde über der Augenbraue davonträgt. Der Wodkabesitzer läuft in Richtung der Aufnahmeeinrichtung davon.

Die Rache trifft den Falschen

Am Abend des selben Tages versucht der Angeklagte in das Zimmer seines Kontrahenten einzudringen, um sich für den Faustschlag zu rächen. Da ein anderer Bewohner des Zimmers den Angeklagten kurz davor auf dem Flur mit einem Messer gesehen hatte, öffnen die Anwesenden die Tür nicht. Erst als sie davon ausgehen, dass sich der Angeklagte verzogen hätte, will einer von ihnen den Raum verlassen, um das Sicherheitspersonal zu verständigen.

Doch der Angeklagte befindet sich noch vor der Tür und drängt sofort ins Zimmer. Er holt mit einem Gemüsemesser aus und sticht auf den Kopf des Bewohners ein. Dieser versucht auszuweichen, erleidet aber dennoch einen vier Zentimeter langen Schnitt an der Oberlippe, der stark blutet. Lebensgefahr bestand für den 31-Jährigen einem rechtsmedizinischen Gutachten zufolge jedoch nicht.

Den Tod des Verletzten in Kauf genommen?

Die Staatsanwaltschaft wirft dem Angeklagten vor, dass er den Tod des Verletzten zumindest billigend in Kauf genommen habe, um seine Rachepläne in die Tat umzusetzen. Der Kontrahent des nachmittäglichen Streits befand sich zu diesem Zeitpunkt im hinteren Teil des Raumes. Der Mann mit dem Wodka, dem die Rache eigentlich galt, kann dazu nichts sagen. Sein Aufenthaltsort ist unbekannt. Die anderen Bewohner drängten den Messerstecher schließlich aus dem Zimmer und schlossen die Tür von innen.

Er habe zu keinem Zeitpunkt die Absicht gehabt, jemanden zu töten, beteuert der Angeklagte. Er habe den Bewohnern mit dem Messer lediglich Angst einjagen wollen, damit sie ihn zu seinem Kontrahenten durchlassen. "Ich wollte ihm eine ähnliche Verletzung zufügen, wie er sie mir zugefügt hat", sagte der 28-Jährige – also einen Faustschlag.

Laut dem Angeklagten soll sich das Opfer "wider Erwarten in seine Richtung gebeugt" haben, wodurch er ihn unabsichtlich verletzt habe. Zudem sei er betrunken gewesen. Dem ärztlichen Bericht zufolge hatte er 1,4 Promille im Blut. Laut dem psychologischen Gutachten war der Angeklagte in seiner Steuerungsfähigkeit erheblich beeinträchtigt. Er entschuldigte sich bei dem Verletzten. Der sagte: "Ich habe ihm längst verziehen. Der Angriff hat mir nicht gegolten."

Die Verhandlung wird am Montag fortgesetzt. Dann werden die Plädoyers erwartet.

 
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