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Schweinfurt
Mellrichstädter Wohnungseinbrüche: Dieb kommt lange hinter Gitter
Nach fünf Verhandlungstagen verkündet das Landgericht Schweinfurt sein Urteil: die von der Verteidigung beantragte Bewährungsstrafe ist es nicht.
Neunmal ist ein 42-Jähriger in Wohnungen eingebrochen, auch im Landkreis Rhön Grabfeld. Das Landgericht Schweinfurt verurteilte den Mann nun zu einer Haftstrafe. Bei unserem Foto handelt es sich um ein Symbolbild.
Foto: dpa | Neunmal ist ein 42-Jähriger in Wohnungen eingebrochen, auch im Landkreis Rhön Grabfeld. Das Landgericht Schweinfurt verurteilte den Mann nun zu einer Haftstrafe. Bei unserem Foto handelt es sich um ein Symbolbild.
Stefan Sauer
Stefan Sauer
 |  aktualisiert: 08.02.2024 11:16 Uhr

Im Herbst 2014 hat ein 42-jähriger Rumäne innerhalb kürzester Zeit, zwischen dem 21. Oktober und dem 6. Dezember, bei neun Wohnungseinbruchdiebstählen in Mellrichstadt und Umland (Landkreis Rhön-Grabfeld) sowie einem in Bad Rothenfelde (Niedersachsen) vor allem Bargeld, Handys, Laptops, Schmuck und Musikinstrumente im Wert von über 13 000 Euro erbeutet und einen Sachschaden von knapp 7000 Euro angerichtet. Davon ist die Große Strafkammer des Schweinfurter Landgerichts nach der umfangreichen Beweisaufnahme überzeugt. Sie verurteilt den Mann, der als Beruf Elektriker angibt, zu viereinhalb Jahren Gefängnis.

Knast ja – Therapie nein

Mit dem Schuldspruch folgt die Kammer damit im Wesentlichen dem Plädoyer des Staatsanwalts, der für diese Taten vier Jahre und zehn Monate gefordert hatte. Die Verteidiger hatten dagegen argumentiert, dass nur zwei der Wohnungseinbruchdiebstähle, bei denen die DNA des Angeklagten gesichert wurde, ihrem Mandanten sicher zugeordnet werden könnten. Dafür hatten sie zwei Jahre Haft auf Bewährung für ausreichend erachtet. Auf Bewährung sollte auch seine Unterbringung in einer Entziehungsanstalt sein, so die Verteidigung. Der Angeklagte habe einen Hang, Alkohol und Drogen im Übermaß zu konsumieren und deshalb derlei Straftaten zu begehen. Er sei auch zu einer Therapie bereit.

Dem folgte das Gericht nicht. Zu seinem behaupteten Alkohol- und Drogenkonsum habe der Angeklagte zu widersprüchliche Angaben gemacht, die wenig glaubhaft seien. Das Gericht hatte vielmehr keinerlei Zweifel, dass der 42-Jährige neben den Einbrüchen in die Häuser, bei denen an den Bohrlöchern der Terrassentüren die bereits bei Taten in Belgien gesicherte DNA des Mannes sichergestellt wurde, auch für die übrigen acht Einbrüche verantwortlich sei.

Die Summe der Indizien

Darauf deute die Summe aller Indizien hin: das "Fensterbohren" als identisches Vorgehen und dass er nichts durchwühlt, sondern nur Dinge in greifbarer Nähe mitgenommen habe. Zweimal seien identische Fußabdrücke an den Tatorten gefunden worden. Und: Einmal habe er gesagt, "dass dann eben geschehen ist, was passiert ist". "Wir verstehen das als pauschales Einräumen aller Taten", so die Kammervorsitzende bei der Urteilsbegründung. Hinzu komme, dass der Mann zuvor in Belgien wegen desselben Delikts verurteilt worden und in Haft gewesen sei: Wohnungseinbruchdiebstahl mittels einer eher seltenen Technik des Fenster- beziehungsweise Türbohrens.

Darauf hatte auch der Staatsanwalt hingewiesen. Nur vier Monate nach seiner Haftentlassung in Belgien habe der Mann – nachdem er nach Deutschland gereist war und Spielschulden angehäuft habe – die Einbruchserie in der Rhön gestartet. Bei allen angeklagten Taten sei die Vorgehensweise ähnlich gewesen: Einbruch immer zur Nachtzeit in abgelegene Einfamilienhäuser, nahe der Autobahn, immer durch Türbohren. Laut Polizei sei dies eine "einmalige Serie" im Bereich Mellrichstadt gewesen. Ähnliches habe weder vorher noch nachher stattgefunden.

Opfer leiden heute noch

Der Anklagevertreter wies ferner darauf hin, dass viele der Opfer noch heute teils von erheblichen psychischen Belastungen infolge der nächtlichen Einbrüche berichteten: von Albträumen, nächtlichem Aufwachen oder der Angst, nachts alleine zu Hause zu sein: Der Angeklagte habe "keinen Respekt vor dem Eigentum, aber auch vor den Gefühlen und der Privatsphäre anderer Menschen gezeigt".

Zu Gunsten des 42-Jährigen wertete die Kammer sein "pauschales Geständnis" und dass die Taten lange zurückliegen. Zu seinen Lasten gehe die Vielzahl der Straftaten, die Schadenshöhe, dass er in Belgien einschlägig vorbestraft sei und dennoch nur vier Monate nach seiner Haftentlassung die Serie in Mellrichstadt hingelegt habe. Neben der Haftstrafe von vier Jahren und sechs Monaten ordnete das Gericht die Einziehung von Wertersatz in Höhe von 13 150 Euro an. Gegen das Urteil ist Revision möglich. Dann würde der Fall den Bundesgerichtshof beschäftigen.

 
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