Mit Schulstart wird der Landkreis Schweinfurt auf einigen stark genutzten Strecken mehr Busse zum Einsatz bringen. In den Kernzeiten (vor Schulbeginn und mittags nach Schulschluss) soll so die Situation in den Schulbussen entzerrt werden, heißt es in einer Pressemitteilung. Der Landkreis wolle durch diese befristete Erhöhung der Beförderungskapazität im Schülerverkehr den Infektionsschutz auf dem Schulweg verbessern und damit die Anstrengungen der Schulen in diesem Zusammenhang unterstützen.
Das Landratsamt Schweinfurt hatte mit den Planungen zum Einsatz von sogenannten Verstärkerbussen an Brennpunkten der Schülerbeförderung im Landkreis bereits begonnen, bevor die Bayerische Staatsregierung Anfang dieser Woche ihr diesbezügliches Förderprogramm bekanntgab, heißt es in der Pressemitteilung. Das Förderprogramm erleichtere den Einsatz der Verstärkerbusse jedoch ganz erheblich.
Auch wenn gegenwärtig noch nicht abschließend geklärt ist, ob die Förderung die Kosten der Verstärkerfahrten tatsächlich zu 100 Prozent abdeckt, wie dies Ministerpräsident Markus Söder auf einer Pressekonferenz mitgeteilt habe, halte der Landkreis an der Absicht fest, zu große Enge im Schülerverkehr zu unterbinden. Die Anzahl der Stehplätze soll spürbar reduziert und der unmittelbare Körperkontakt unter den Fahrgästen soll vermieden werden.
Mund-Nasen-Bedeckung ist Pflicht
Bei der Umsetzung dieser Ziele befinde sich der Landkreis Schweinfurt in enger Abstimmung mit den Verkehrsunternehmen, den Nachbarlandkreisen und der Stadt beziehungsweise den Stadtwerken Schweinfurt. Da wie dort werde die Notwendigkeit des Einsatzes von Verstärkerfahrten im Einzelfall geprüft. Auf welchen Buslinien weitere Busse eingesetzt werden, kann auf der Internetseite des Landkreises Schweinfurt unter www.landkreis-schweinfurt.de/oepnv eingesehen werden. Diese Seite wird laufend aktualisiert.
Das Landratsamt weist abschließend darauf hin, dass angesichts der nicht uneingeschränkt zur Verfügung stehenden Transportkapazitäten der Abstand von 1,5 Metern in den Bussen nicht eingehalten werden könne. Es bestehe weiterhin die Verpflichtung, eine Mund-Nase-Bedeckung zu tragen.