Es könnte der große Wurf sein für die Konversion der ehemalige Conn-Kaserne vor der Toren der Stadt: Der Kreisausschuss hat am Donnerstagnachmittag eine gemeinsame Erklärung verabschiedet. Darin werden mit dem Freistaat die Rahmenbedingungen für die Aufnahmeeinrichtung von 2600 Flüchtlingen festgezurrt.
Im Gegenzug soll das restliche Gelände, für das sich Kreis und die Gemeinden Geldersheim und Niederwerrn eine gewerbliche Nutzung erhoffen, möglichst bald freigegeben werden.
14-Punkte-Papier
In 14 Punkte ist die Vereinbarung aufgeschlüsselt, in der aus Sicht des Landkreises essenziell ist, dass die Zahl der Flüchtlinge auf 2600 begrenzt wird, im Kreis keine Notunterkünfte wie zuletzt in der Sporthalle Gerolzhofen und im Pfarrheim Werneck eingerichtet werden müssen und die Zahl der dezentralen Unterkunftsplätze auf 800 limitiert wird. Der Freistaat kümmert sich um die ärztliche Versorgung, Untersuchungen, Asylsozialberatung und den Sicherheitsdienst.
Das Land Bayern werde somit seiner Verantwortung gerecht, sagte CSU-Fraktionschef Friedel Heckenlauer. Bis zum Jahresende 2025 soll die Einrichtung betrieben werden.
Auch der Schulunterricht für Flüchtlingskinder soll auf dem Gelände stattfinden. Wie Sozial-Abteilungsleiter Kilian Kaschkat sagte, würden damit Befürchtungen der Gemeinden Geldersheim und Niederwerrn Rechnung getragen, die die Leistungsfähigkeit ihrer eigenen Schulen und Kindergärten werde überfordert.
Kreis stellt Personal
Gefordert ist der Landkreis bei der Verwaltung der ankommenden Asylbewerber. Laut Kämmerer Wolfgang Schraut seien 15 Mitarbeiter nötig, die auch vor Ort arbeiten. Kosten: eine Million Euro. Den größten Teil davon übernimmt der Freistaat. „Wir haben unsere Ziele nicht zu 100 Prozent erreicht“, sagte Landrat Florian Töpper (SPD) zu den Verhandlungen. Wie Heckenlauer vorrechnete, bleibe ein Betrag von 200 000 Euro übrig. Das mache für jeden Kreisbewohner 1,76 Euro aus: „Das ist verkraftbar.“ So sahen es auch die anderen Fraktionen.
Allerdings haben die Gemeinden und der Kreis einen Kniff mit dem Freistaat vereinbart: Die Flüchtlinge werden wie jeder Bürger auch als Einwohner gemeldet. Damit steigt die Bevölkerungszahl, die als Basis für die Berechnung von staatlichen Schlüsselzuweisungen für die Kommunen dient.
Kompensation für Restkosten
Damit erhofft sich Schraut eine weitere Kompensation. Zudem will der Kämmerer auch Bedarfszuweisungen und Stabilisierungshilfen beantragen, weil die Flüchtlingsaufnahme eine zusätzliche Belastung für den Kreis bedeute.
„Wir tun, was möglich ist“, sagte Staatssekretär und Kreisrat Gerhard Eck (CSU) zum staatlichen Finanzeinsatz.
Das Kabinettsmitglied hatte maßgeblich an der Erklärung mitgestrickt, was ihm den Lob des Kreisausschusses einbrachte. Eck sagte aber auch, dass die 1,76 Euro je Einwohner nur die Belastung für die Verwaltung der Flüchtlinge ausmache. Tatsächlich würden „riesige Leistungen“ in Milliardenhöhe aufgewendet.
Freie Fahrt für Gewerbe
Im Gegenzug zum Einsatz der Kommunen will der Freistaat den Motorpool (jenseits der B 303) frei geben. Ebenso soll der Rest des Geländes, der nicht für die Asylunterkünfte gebraucht wird und den der Bund verwaltet, für den Verkauf zur Verfügung stehen. Ein Zweckverband aus Stadt und Landkreis Schweinfurtsowie Geldersheim und Niederwerrn plant dort, Gewerbe und Industrie anzusiedeln.
Wenn auch für Staatssekretär Eck mit der Erklärung vom Donnerstag die erste Etappe für die Flüchtlingseinrichtung geschafft sei, sieht er dies für die Konversion jedoch noch nicht.
Kleiderkammer
Zusätzlich hat der Kreisausschuss den Betrieb der Kleiderausgabe in den Conn-Barracks sichergestellt. Wie in der Ledward-Kaserne in der Stadt organisiert das Rote Kreuz das Sammeln, Sortieren und die Ausgabe gebrauchter Kleidung. Sozusagen als Filiale der Ledward-Einrichtung. Die Kleidung soll von dort in die Conn-Barracks gebracht und in einem eigens dafür eingerichteten Gebäude ausgegeben werden.
Dazu ist neben ehrenamtlichem auch hauptberufliches Personal nötig. Den Finanzbedarf von jährlich 120 000 Euro streckt der Landkreis vor, erhält ihn aber vom Freistaat zurück.
Vereinbarung für Flüchtlingseinrichtung Conn
Obergrenze: 2600 Flüchtlinge.
Notunterkünfte: keine weiteren Plätze im Landkreis.
Dezentrale Unterkünfte: begrenzt auf 800 Plätze (zuständig ist der Landkreis).
Untersuchungen: externe Arztkosten übernimmt der Freistaat.
Gemeinschaftsunterkunft: Ausbau auf 400 Plätze (Freistaat).
Verwaltung: Gemeinden und Landkreis stellen Gebäude und Personal für Sozialamt, Gesundheitsamt, Einwohnermeldeamt.
Unbegleitete Minderjährige: dezentrale Unterbringung außerhalb der Conn-Barracks (Landkreis).
Medizin: Ärzteversorgung auf dem Gelände (Freistaat).
Betreuung: Kinderbetreuung und Unterricht auf dem Gelände (Freistaat).
Beratung: Asylsozialberatung auf dem Gelände (Freistaat).
Sicherheit: Einsatz eines Sicherheitsdienstes (Freistaat).
Brandschutz: Freistaat besorgt Freistellung Freiwilliger Feuerwehrleute vom Arbeitgeber.
Befristung: Erstaufnahmeeinrichtung wird am Jahresende 2025 geschlossen.