Die Stadt ändert ab 8. Juni ihre Allgemeinverfügung zu Corona. Diese regelt vor allem die Maskenpflicht in der Innenstadt neu. Ab Dienstag ist das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes nur noch in der Keßlergasse verpflichtend. Das Alkoholverbot bleibt aber in der gesamten Innenstadt bestehen. Es gilt werktags von 10 bis 20 Uhr.
Diese neue Allgemeinverfügung gilt vorerst bis einschließlich 14. Juni. Danach wird eine neue Einschätzung entsprechend der weiteren Entwicklung des Infektionsgeschehens in der Stadt Schweinfurt erfolgen. Die bisherige Allgemeinverfügung wird aufgehoben, da die 13. Bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung für ganz Bayern gilt. Die detaillierten Verfügungen sind auf der Internetseite der Stadt Schweinfurt unter www.schweinfurt.de einsehbar.
Die Gemeinden Gerolzhofen und Werneck haben keinen Einfluss darauf, ob auf ihren Marktplätzen eine Maskenpflicht herrscht oder nicht. Somit ist eine Nachfrage dort nicht zielführend.