
In der jahrhundertelangen Geschichte des Gemeinsamen Bürgerwaldes Gerolzhofen-Dingolshausen wird das zweijährige Tauziehen um die Sitzverteilung und die künftigen Kräfteverhältnisse in der Versammlung des seit 1. Januar zuständigen Zweckverbandes für den rund 800 Hektar großen Wald allenfalls eine Fußnote bleiben. Mit der konstituierenden Sitzung der Verbandsversammlung für den Zweckverband „Waldpflege – Gemeinsamer Bürgerwald Gerolzhofen-Dingolshausen“, wie die offizielle Bezeichnung lautet, wurde jetzt zur Normalität übergegangen.
Auch die Sorge auf Gerolzhöfer Seite, hoffentlich finden die Dingolshäuser den Weg nach Gerolzhofen, erwies sich als unbegründet. Rechtzeitig zum Sitzungsbeginn waren sie da, um an der sehr harmonisch verlaufenen Zusammenkunft teilzunehmen.
Vier Sitze für Gerolzhofen, zwei für Dingolshausen
Vier Sitze stehen in dem Gremium der Stadt Gerolzhofen zu, zwei der Nachbargemeinde Dingolshausen, obwohl von den insgesamt 479 Rechtsanteilen 401 auf die Stadt Gerolzhofen und 78 auf die Nachbargemeinde Dingolshausen entfallen. Im Waldpflegeausschuss als Vorgänger des neuen Zweckverbandes saßen gar nur drei Gerolzhöfer zwei Dingolshäusern gegenüber. In Gerolzhofen hatte man ursprünglich ein Verhältnis von 6:3 oder wenigstens von 5:3 angestrebt. Damit biss man aber bei den Nachbarn auf Granit, die von Anfang an für 4:2 Sitze plädiert hatten. Am Ende lenkte der Stadtrat ein.
Mit der offiziellen Unterzeichnung der Satzung des neu gebildeten Zweckverbandes „Waldpflege – Gemeinsamer Bürgerwald Gerolzhofen-Dingolshausen“ im Dezember war nach zweijähriger Kontroverse noch rechtzeitig zum Jahreswechsel der Weg für die Fortführung der engen, über Jahrhunderte gewachsenen Zusammenarbeit beider Kommunen frei gemacht worden.
Der Waldpflege fehlte die Rechtsfähigkeit
In den vergangenen Jahren hatte der Kommunale Prüfungsverband immer wieder die nicht vorhandene Rechtsfähigkeit der Waldpflege beanstandet. Auch Landratsamt und Bayerischer Gemeindetag hatten das Manko beklagt und Abhilfe gefordert. Von den zur Wahl stehenden Möglichkeiten war von Gerolzhöfer wie Dingolshäuser Seite die Gründung eines Zweckverbandes schließlich als die praktikabelste Lösung angesehen worden. Der große Vorteil ist, dass die bisherigen Modalitäten, Regularien und Traditionen nahezu komplett beibehalten werden können. Eigentumsverhältnisse und Holzrechte bleiben ebenso unangetastet wie die Stellung des Försters und der Waldarbeiter.
Die Satzung beruht ganz wesentlich auf der „Instruction“ von 1862. Das war die erste Geschäftsordnung, die sich der im Jahr 1856 gebildete fünfköpfige Waldpflegeausschuss gegeben hatte, der den „Nutz“ – wie der Bürgerwald früher bezeichnet wurde – seither autonom verwaltete.
Der Vorsitzende und die Zweckverbandsmitglieder
Der Vorsitzende der neuen Verbandsversammlung wird im Gegensatz zu früher jetzt nicht mehr gewählt, sondern ist kraft Amtes jeweils der Bürgermeister von Gerolzhofen, derzeit also Thorsten Wozniak. Sein Stellvertreter als Vorsitzender ist der Bürgermeister beziehungsweise Zweite Bürgermeister von Dingolshausen, im Moment ist das Norbert Götz als „Vize“, dem Lothar Zachmann den Vortritt gelassen hat. Sollte Thorsten Wozniak verhindert sein, dann wird ihn Dritter Bürgermeister Markus Reuß als Zweckverbandsmitglied vertreten, allerdings nicht als Vorsitzender, weil den Vorsitz dann Norbert Götz übernimmt.
Die weiteren Mitglieder in der Zweckverbandsversammlung sind für die Stadt Gerolzhofen Zweiter Bürgermeister Erich Servatius, Burkhard Wächter und Hubert Zink, für die Gemeinde Dingolshausen ist es Ludwig Sendner.
Wieder zur Normalität übergehen
Eingangs der Sitzung im VG-Amtsgebäude hatte Thorsten Wozniak als Vorsitzender betont, dass es nach der Einigung nun gelte, jetzt wieder zur Normalität im Gremium überzugehen, um dem Zweckverband so Leben einzuhauchen und die Traditionen wieder pflegen und hegen zu können. Hierzu konnte er den geschäftsführenden Beamten der Verwaltungsgemeinschaft, Johannes Lang, und auch Bürgerwald-Förster Volker Conrad begrüßen.
Im weiteren Verlauf der Sitzung war es im Wesentlichen erforderlich, verschiedene Dinge formell neu zu behandeln und beschließen, die auch schon vom Waldpflegeausschuss so gehandhabt worden waren. So bekommt der Vorsitzende weiterhin monatlich eine Entschädigung von 100 Euro für die ehrenamtliche Tätigkeit. Das pauschale Sitzungsgeld für die Mitglieder der Zweckverbandsversammlung beträgt unverändert 30 Euro. Revierförster und VG-Kämmerer erhalten für die Teilnahme an Sitzungen und Zusammenkünften außerhalb der Regelarbeitszeit Freizeitausgleich.
In die neue Geschäftsordnung des Zweckverbandes war nach Aussage von Johannes Lang „nur das Notwendigste aufgenommen worden“. Hier geht es vor allem um die Aufgaben, Zuständigkeiten und auch Rechte des Verbandsvorsitzenden und der Mitglieder der Verbandsversammlung. Auf Vorschlag von Norbert Götz erhalten künftig auch alle Stellvertreter sowohl die Einladungen als auch die Sitzungsprotokolle vom öffentlichen Teil zur Kenntnisnahme und Information automatisch zugeschickt.
Rechnungsprüfungsausschuss gebildet
Den dreiköpfigen Rechnungsprüfungsausschuss bilden Hubert Zink als Vorsitzender und Burkhard Wächter sowie Ludwig Sendner als weitere Mitglieder. Die einmütige Entscheidung wertete Thorsten Wozniak als eindeutiges Signal und Beweis dafür, dass es im Gremium „bürokratiebefreit und unkompliziert“ weitergeht.
Der Termin für die traditionelle zweitägige Waldgrenzbegehung im Bürgerwald mit den Schulen wurde auf den 26./27. Juni festgelegt. Ausweichtermin bei schlechtem Wetter wäre der 3. Juli. Ausklang ist am ersten Tag in der Klinik am Steigerwald auf der Waldesruh, am zweiten auf der Langen Wiese zwischen Michelau und Geusfeld. Die Frühjahrseinsicht im Bürgerwald soll am Mittwoch, 11. April, stattfinden.
Der abschließende Dank Thorsten Wozniaks galt am Ende vor allem Förster und Waldarbeitern dafür, dass es in den vergangenen zwei Jahren „auch in unruhigen Zeiten wie selbstverständlich weitergelaufen ist.“ Der Zweckverbandsvorsitzende: „Das zeigt, es wird angepackt und zusammengehalten.“
Künftig sind die Sitzungen öffentlich
Neu im Zweckverband ist im Gegensatz zum vorherigen Waldpflegeausschuss übrigens, dass die Sitzungen, wie diese, definitiv öffentlich sind und nur zum Beispiel Personal- oder Grundstücksangelegenheiten nicht öffentlich behandelt werden.