René Borchardt von der Verwaltungsgemeinschaft (VG) Gerolzhofen stellte dem Frankenwinheimer Gemeinderat die Beanstandungen der überörtlichen Prüfungen der Jahresrechnungen aus den Jahren 2005 bis 2014 vor. Insgesamt wurden 18 Mängelpunkte aufgelistet.
Es ging dabei um Vorgänge, die bis ins Jahr 2002 zurückreichten. Es wurde bemängelt, dass an den Elisabethenverein ein Zuschuss zur Heizungsmodernisierung doppelt ausgezahlt wurde. Weiter wurde beanstandet, dass der nachträgliche Ausbau von Dach- und Geschossflächen zu prüfen sei. Hier ist die Gemeinde bereits aktiv geworden. Eine Firma nimmt aktuell den Bestand auf. Die bisherige Festsetzung der Entwässerungsgebühren entsprach nicht der Satzung, da personenbezogene Mindestabwassermengen berechnet wurden. Dies ist nicht erlaubt und wird in Zukunft entfallen.
Die Gemeinde wird angehalten ihr Kanalnetz zu untersuchen und den Sanierungsbedarf festzustellen und zu veranlassen. Hierfür wird die VG eine Prioritätenliste für die Eigenüberwachung erstellen. Dabei fließen etwaige Kanalbefahrungen und das jeweilige Alter der Kanäle mit ein. Weiter wurde bemängelt, dass die Bestattungsleistungen dem Wettbewerb unterstellt sein sollten; die Grabbenutzungsgebühren müssten laut dem Kommunalabgabengesetz kalkuliert werden.
Die Ausschreibung der Bestattungsleistungen ist bereits erfolgt und die Grabbenutzungsgebühren werden in Kürze neu ermittelt. Die Mieten der gemeindlichen Wohnungen müssen angemessen sein, lautet eine weitere Beanstandung.
Der Gemeinderat stimmte den Ausführungen zu den einzelnen Mängelpunkten zu. Die Eingaben gehen nun an das Landratsamt Schweinfurt als zuständige Rechtsaufsichtsbehörde.
Der Bauvoranfrage über die Aufstockung eines Einfamilienhauses am Kehlrangen stimmte der Gemeinderat einstimmig zu und befreite den Bauherrn von der Einhaltung der vorgeschriebenen Dachneigung und Traufhöhe.