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Schweinfurt
Lockerung: Schweinfurt hebt Maskenpflicht auf Straßen auf
Seit Tagen ist die Stadt Spitzenreiter in Deutschland, hat den niedrigsten Inzidenzwert. Jetzt kündigt Schweinfurt Lockerungen an. Was die Bürger ab 17. Februar wieder dürfen.
Ab Mittwoch erst einmal Geschichte: Die Stadt Schweinfurt hebt die Maskenpflicht in den Straßen auf.
Foto: Martina Müller | Ab Mittwoch erst einmal Geschichte: Die Stadt Schweinfurt hebt die Maskenpflicht in den Straßen auf.
Katja Beringer
 |  aktualisiert: 10.02.2024 02:31 Uhr

"Erste vorsichtige Lockerungen" kündigt die Stadt Schweinfurt am Dienstag in einer Pressemitteilung an. Seit 13. Februar hat Schweinfurt den niedrigsten Inzidenzwert in ganz Deutschland. Am Dienstag, 16. Februar, liegt er bei gerade mal 5,6. Ein Wert, der Konsequenzen hat. Schweinfurt lässt erste Lockerungen zu – und erlässt eine neue Allgemeinverfügung. In Kraft tritt sie am 17. Februar.

Kernpunkt: Ab 17. Februar wird die Maskenpflicht in der Spitalstraße, Keßlergasse, Rückertstraße, Lange Zehntstraße sowie am Roßmarkt aufgehoben. Aber: Die Regelungen der 11. Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung, zum Beispiel für die Fahrgäste und das Personal im ÖPNV gelten weiterhin. Maske (FFP2) ist also hier weiterhin Pflicht.

Ebenfalls aufgehoben ist die Besuchsbeschränkung auf eine Person in Krankenhäusern, Vorsorge- und Rehabilitationseinrichtungen, in denen eine medizinische Versorgung erfolgt sowie in ambulant betreuten Wohngemeinschaften. Ausgenommen sind Alten- und Pflegeheime. Für sie gelten laut Mitteilung weiter die bisherigen Regelungen, auch was Besuche betrifft. Krankenhäuser, Vorsorge- und Rehabilitationseinrichtungen sowie betreute Wohngemeinschaften könnten allerdings durch ihr Hausrecht eigene Regelungen treffen, heißt es weiter.

Aufrechterhalten bleibt das Alkoholverbot auf allen öffentlichen Verkehrsflächen im Innenstadtbereich. Der Innenstadtbereich wird durch folgende öffentliche Straßen beziehungsweise Grünanlagen begrenzt, wobei diese selbst noch zum Innenstadtbereich zählen: Gutermann-Promenade bis zur Hahnenhügelbrücke (inklusive Grünflächen bis zum Mainufer), Landwehrstraße, Georg-Schäfer-Straße, Friedrich-Ebert-Straße, Niederwerrner Straße, Am Obertor, Fehrstraße, Am Oberen Marienbach, Paul-Rummert-Ring, Am Zollhof, Am Unteren Marienbach.

Was die Kommunen entscheiden können und was nicht

"Dies ist ein kleiner aber wichtiger Schritt Richtung Normalität. Ich weiß, dass vor allem der Einzelhandel auf Lockerungen wartet. Die Öffnung der Geschäfte können wir aber zum aktuellen Zeitpunkt nicht verantworten. Lokal nur in Schweinfurt zu öffnen, würde einen Einkaufstourismus bewirken, der aus infektiologischer Sicht zu vermeiden ist", wird Oberbürgermeister Sebastian Remelé in der Mitteilung zitiert.

Grundsätzlich könnten und dürften Lockerungen über die jetzt von der Stadt Schweinfurt getroffenen Erleichterungen hinaus, nicht von den Kommunen selbst entschieden werden. Weiteren Lockerungen müsste die Regierung von Unterfranken zustimmen, unter Beteiligung des Gesundheitsministeriums.

Den bundesweit niedrigsten Inzidenzwert sieht der OB als Beleg dafür, dass sich die Bürger "zu einem sehr großen Teil vorbildlich an alle Regelungen gehalten" hätten. "Der Lockdown wirkt, das sieht man auch am Rückgang der Zahlen für ganz Deutschland, und das macht Hoffnung, dass wir die Corona-Pandemie bald bezwingen und in die Normalität zurückkehren können", so Remelé.

Sinkende Zahlen auch im Landkreis

Laut Corona-Ticker des Landratsamts, das sich auf die Zahlen des Robert-Koch-Instituts bezieht, liegt die 7-Tage-Inzidenz pro 100 000 Einwohner für den Landkreis Schweinfurt am 16. Februar bei 28,6; ist also ebenfalls gesunken. Bisher wurden insgesamt 4772 Menschen im Raum Schweinfurt positiv auf Covid-19 getestet, als geheilt gelten 4514. Sechs Personen müssen laut dem Staatlichen Gesundheitsamt Schweinfurt derzeit in Krankenhäusern behandelt werden, zwei von ihnen auf der Intensivstation. Die Zahl der Todesfälle liegt bei insgesamt 165 (Landkreis 104, Stadt 61).

 
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