Die Linke denkt dabei an eine Reduzierung der Miete für bestimmte Personen um 100 Euro monatlich – für maximal sechs Monate. In den Genuss der verringerten Kaltmiete sollen demnach Mieter kommen, die Arbeitslosengeld I beziehen, ferner Kurzarbeitende ohne Arbeitgeber-Aufzahlungen mit einem Arbeitsvolumen unter 30 Prozent. Außerdem Mieter mit erheblichen Einkommensausfällen aufgrund von Beschränkungen der Gewerbefreiheit wie zum Beispiel Selbstständige oder Künstler. Zeitraum der Mietreduzierung: 1. April bis 31. Dezember 2020.
Solidarisch sein mit Mietern
Begründung: Viele Menschen seien derzeit wegen der Corona-Beschränkungen von Einkommensverlusten betroffen. Nur wenige Wirtschaftsbereiche seien dies nicht, so die Wohnungswirtschaft, die auf stabile Einnahmen durch sichere Mietzahlungen setzen könne. Nachdem die Stadt Schweinfurt in der glücklichen Lage sei, "mit der SWG den Platzhirsch unter den Mietwohnungsanbietern in der Stadt zu besitzen, hat sie die Möglichkeit, ihren betroffenen Mieter/innen solidarisch entgegenzukommen, ohne Substanzverluste befürchten zu müssen".
Beispiele: Eine alleinstehende Person ohne Kinder mit einem Verdienst von 2500 Euro brutto in der Gastronomie verdiene im Normalfall etwa 1700 Euro netto. Bei Kurzarbeit Null erhalte sie 1019 Euro Kurzarbeitergeld. Ihr fehlten monatlich 680 Euro. Ein alleinverdienender Familienvater mit 3500 Euro brutto hätten bei Kurzarbeit 30 Prozent einen Verlust von 564 Euro zu verkraften.
Mietausfall bis 600 000 Euro
Für die SWG geht die Linke-Fraktion von Einnahmeausfällen infolge Mietreduzierungen zwischen 300 000 und maximal 600 000 Euro für 2020 aus unter der Annahme, dass von den 5000 Mietparteien der SWG 500 bis maximal 1000 die Voraussetzungen erfüllen. Aus Erfahrungen mit ähnlichen Berechnungen aus der Vergangenheit geht sie allerdings "von einer geringeren Summe aus".