Zum Beitrag „Am besten zu Lebzeiten entscheiden“ (Ausgabe vom 11. Februar) erreichte die Redaktion folgender Leserbrief.
Das war eine sehr gute und höchst notwendige Idee, über das Thema „Organspende“ in einer Veranstaltung über deren Für und Wider zu informieren und ausführlich in der Tageszeitung darüber zu berichten. Bemerkenswert auch und diesem Thema angemessen, dass mit Anja Weisgerber eine Politikerin nicht mit einer vorgefassten Meinung auftritt, sondern gesteht, dass sie selbst noch auf der Suche nach der eigenen Antwort ist – eine Haltung, die bei Politikern leider selten anzutreffen ist.
Auf einen wesentlichen Gesichtspunkt ist zum Thema „Organspende“ hinzuweisen. Von einem Toten werden keine Organe entnommen. Solche Organe sind nutzlos. Um Organe weiterverwenden zu können, müssen sie einem noch lebenden Menschen entnommen werden. Der Hirntote ist, wie Sie richtigerweise schreiben, nur juristisch tot. Sein Körper lebt noch, sein Herz schlägt noch. Organentnahme ist somit eine Entnahme aus einem noch lebenden Organismus, dem man damit wahnsinnige Schmerzen zufügt.
Die Definition „Hirntod“ ist mehr oder weniger eine Krücke, um Organentnahme bei lebendigem Leib nicht als Mord und damit als strafbar erscheinen zu lassen. Dies zu wissen, sollte ein weiteres, bedeutsames Argument für eine Entscheidung zu Zustimmung bzw. Ablehnung einer Organspende sein.
Hans Schwinger
97 525 Schwebheim