Zum Artikel "Alitzheim: Wunsch nach mehr Transparenz und Bürgernähe" vom 5. November:
Die Überschrift des Artikels erweckt den Eindruck, dass kommunalpolitisch interessierte Bürger lediglich den Wunsch nach mehr Transparenz äußern dürfen. In Wahrheit haben alle Bayerischen Gemeindeparlamente ihren Bürgern gegenüber eine „Kommunalrechtliche Transparenzpflicht“. Das beinhaltet unter anderem, dass jedem Bürger Einsicht in die Niederschriften öffentlicher Gemeinderatssitzungen gewährt werden muss.
Nun sollte das aber im Digitalzeitalter nicht mehr in Form einer zeitlich begrenzten Sprechstunde beim Bürgermeister oder gar als Suchspiel zwischen Regalen mit staubigen Akten stattfinden müssen. Nichts spricht gegen die Veröffentlichung der Sitzungsprotokolle auf der Gemeinde-Homepage, zumal dadurch nicht zuletzt den Gemeinderäten selbst ein Nachschlagewerk zur Verfügung steht.
Der Arbeitsaufwand wird sich im Rahmen halten; die Niederschriften müssen sowieso in digitaler Form vorhanden sein. Andernfalls könnte sonst leicht der Eindruck entstehen, dass gemauert werden soll; das Vertrauen der Bürger gewinnt man so nicht. In diesem Zusammenhang ist auch das neunseitige Arbeitspapier „Transparenz bei Grundstücksverkäufen bayerischer Gemeinden“ des bayerischen Landesbeauftragten für Datenschutz vom Oktober 2020 aufschlussreich (komprimiert in Nr. 5 Fazit). Dort wird anhand von Beispielen gezeigt, wo bei kommunalrechtlichen Angelegenheiten der Datenschutz beachtet werden muss und (noch viel interessanter) wo der Datenschutz nur vorgeschoben wurde. Der Verfasser fordert die Bürger sogar dazu auf, sich in solchen Fällen an ihn zu wenden.
In beispielhafter Weise hat der Markt Giebelstadt den Öffentlichkeitsgrundsatz umgesetzt. Auf der Homepage findet man die Niederschriften aller öffentlichen Sitzungen des Gemeinderats lückenlos ab Oktober 2008 bis heute. Dabei muss kein Gemeinderatsmitglied befürchten bloßgestellt zu werden, denn die auf die wesentlichen Sachverhalte reduzierten Niederschriften müssen vor der Veröffentlichung erst vom Gemeinderat abgesegnet werden.
Darüberhinaus finden Interessenten für einen kommunalen Bauplatz in Giebelstadt auf der dortigen Homepage den folgenden datenschutzrechtlichen Hinweis: „Die Gemeinde hat eine kommunalrechtliche Transparenzpflicht nach Art. 52 Abs. 3 der Bayerischen Gemeindeordnung und es können Zugangsansprüche nach Art. 39 Abs. 1 Satz 1 des Bayerischen Datenschutzgesetzes gegen die Gemeinde geltend gemacht werden.
Dies bedeutet für Vertragspartner bei Grundstücksgeschäften in der Regel, dass der Beschluss über ein Grundstückgeschäft der Öffentlichkeit zugänglich ist und somit auch der Name der Vertragspartner und der Kaufpreis genannt werden müssen. Sollten seitens der Vertragspartner Gründe gegen den Öffentlichkeitsgrundsatz sprechen, sind diese der Gemeinde baldmöglichst mitzuteilen.“ Was in Giebelstadt (und vielerorts) schon lange praktiziert wird, sollte im Digitalzeitalter auch in Gerolzhofen (und im Landkreis Schweinfurt) möglich sein. Übrigens: Eine digitale Möglichkeit Schadensfälle und Missstände zu melden (wie zum Beispiel in Röttingen) wäre auch nicht schlecht.
Josef Fröhling
97447 Gerolzhofen