Zum Leserbrief "Wahnsinnige Schmerzen" von Hans Schwinger vom 12. Februar erreichte die Redaktion folgender Beitrag.
Dem von Leser Hans Schwinger geäußerten „wesentlichen“ Gesichtspunkt, dass bei der Organspende einem Lebenden und nicht einem Toten Organe entnommen würden, gilt es mit aller Entschiedenheit zu widersprechen. Der irreversible Hirnfunktionsausfall („Hirntod“) stellt das unwiederbringliche Ende der individuellen Existenz des Menschen dar. Nach dessen Eintreten funktionieren die Organe eines Menschen nur weil und so lange die Intensivbehandlung die Kreislauffunktionen aufrecht erhält. Eine eigenständige Existenz der anderen Organe des Körpers ist ohne die integrative Funktion des Gehirns nicht möglich.
Der Wissenschaftliche Beirat der Bundesärztekammer definierte 1997 den Hirntod als Zustand der irreversibel erloschenen Gesamtfunktion des Großhirns, des Kleinhirns und des Hirnstamms. Das Gehirn ist das zentrale Integrations-, Regulations- und Koordinationsorgan. Nach dessen dauerhaftem Ausfall ist die Wahrnehmung von und die Reaktion auf jegliche Reize für immer verloren (siehe Stellungnahme des Deutschen Ethikrats vom 24. Februar 2015). Der an einem irreversiblen Hirnfunktionsausfall Verstorbene kann daher genauso wenig wie ein in einer Trauerhalle eines Friedhofs aufgebahrter Verstorbener „wahnsinnige“ Schmerzen empfinden. Es bleibt zu hoffen, dass die Aussagen von Hans Schwinger, der die einem Hirntod folgende, dem Wunsch des Spenders entsprechende, Organspende mit einem Mord vergleicht, kein Gehör bei den Lesern finden.
Klaus Dötter
97422 Schweinfurt