Zum Artikel "Anzeige gegen das Forstamt wegen Wilderei" (Ausgabe vom 18. Januar) erreichte die Redaktion folgender Leserbrief.
Als langjährige Angrenzer an die Staatsjagden im Forstamt Ebrach haben wir folgende Erfahrungen mit unseren Nachbarn gemacht. Seit mehreren Jahren führen wir gemeinsame revierübergreifende Drückjagden durch, wobei das Überjagen der Hunde kein Problem ist, da diese bekanntlich keine Grenzen kennen und zur Jagd ausgebildet sind. Deswegen ist es für uns nicht nachvollziehbar, wie Herr Bott behaupten kann, dass Hunde mit Absicht dazu angeleitet werden können, Wild aus Privatjagden in den Staatswald zu treiben.
Die Sicherheitsvorschriften bei der Jagd, in der Privatjagd wie im Staatsforst, werden strikt eingehalten, so dass Situationen, in denen Menschen oder Hunde durch den Einsatz der Jagdwaffe gefährdet oder verletzt werden könnten bei Einhaltung der Sicherheitsvorschriften und Schussdisziplin (fast) ausgeschlossen sind. Aus diesem Grund tragen alle beteiligten Jäger, Hundeführer und Hunde deutlich sichtbare Warnkleidung. Hundeführer, die durch die Bestände laufen, um Wild zu beunruhigen und ihre kurzjagenden Hunde zu leiten, tragen ihre Waffen grundsätzlich nicht geladen und dürfen sie nur zum Anbringen eines Fangschusses auf sehr kurze Distanz benutzen.
Das Schießen von erhöhten Jagdständen ist ein großer Sicherheitsaspekt, da ein abgegebener Schuss somit von erhöhter Position erfolgt und in den gewachsenen Boden als natürlichem Kugelfang eindringen kann. Außerdem werden vor einem Schuss das Wild und die Umgebung genau angeschaut, ob sich Personen oder Hunde im Gefahrenbereich aufhalten. Aus diesem Grund ist es für mich unhaltbar, wenn ein Jäger behauptet, dass man sich während einer Jagd in absoluter Lebensgefahr befindet.
In unserem Revier bejagen wir seit vielen Jahren intensiv Rehwild und Sauen. Eine deutliche Verringerung des Wildbestandes ist dennoch nicht geschehen. Durch Drückjagden ist es nicht möglich, Rehwild und Wildschweine auszurotten.
Harald Schuster
97497 Dingolshausen