In obigem Report wurde über den Rückbau des AKW vor unserer Haustüre berichtet. Ein Aspekt allerdings, der auch für unsere Region von hoher Bedeutung ist, wurde nicht beachtet: die Frage der Nachhaftung der Betreiber.
Jahrelang haben die Atomkonzerne in Deutschland, so auch in Grafenrheinfeld, gewaltige Gewinne mit ihren Atomkraftwerken gemacht. Beim Bau dieser Meiler war fest zugesagt worden, dass man selbstverständlich auch späteren Rückbau und die Endlagerung übernehmen und die Kosten schultern werde. Jetzt, wo sie ihrer Verantwortung gerecht werden müssten, stehen diese Konzerne nicht mehr zu ihren Versprechungen. Wie üblich, sollen die nun zu erwartenden gewaltigen Verluste aus Rückbau und Endlagerung verstaatlicht werden.
Dazu stellt man nun die entsprechenden Weichen. Zunächst verlagert man die „alten“, nicht mehr profitablen Kraftwerke in eigene Tochtergesellschaften, wie jetzt RWE, wie vorher schon E.ON, EnBW und Vattenfall. Nach fünf Jahren erlischt nach bestehender Rechtslage die Haftung der Muttergesellschaft für die Tochtergesellschaft. Letztere wird in Konkurs geschickt, den Schaden trägt der Steuerzahler.
Und die Kosten für Rückbau und Endlagerung für den Steuerzahler werden nicht gering sein. Ein Stress-Test-Gutachten kommt auf Werte zwischen 47,5 bis über 300 Milliarden Euro. Angeblich zurückgestellt sollen die Atomkonzerne indes lediglich 37 Milliarden Euro haben. Und das nicht in Geld, sondern gemessen aus den geschätzten Restwerten der dann abzureißenden Kraftwerke. Da bleibt allenfalls Grund und Boden als möglicher Restwert.
Diese Probleme hat nun die Politik scheinbar erkannt und es wurde in den Sommermonaten ein Eilgesetz über eine unbegrenzte Nachhaftungspflicht (Höhe und Zeitdauer) der Atomkonzerne formuliert, allerdings bisher nicht verabschiedet. Nun wurde eine weitere Beratung dieses Gesetzes erst einmal bis Ende Februar 2016 vertagt. Es ist zu vermuten, dass die Atomlobby dieses Gesetz noch entschärfen will. Als sicher aber ist anzunehmen, dass vorher die Ausgliederung der „alten“ Kraftwerke vollzogen wird. Dann hat ein nachher erlassenes Gesetz zur Höhe und Dauer einer Nachhaftung ohnehin keine Bedeutung mehr. Der Bürger muss zahlen. Auch der, der über Jahrzehnte mit dem Risiko des AKW vor seiner Haustüre leben musste.
Hans Schwinger 97525 Schwebheim
Freilich werden die sich modern wähnende Befürworter der Atomenergie damals wie heute das sich nun abzeichnende finanzielle Restrisiko wiederum kleinreden und sich nicht an die erinnern wollen, die beizeiten warnten.
Es wäre