Der erste Satz im Artikel ist falsch. Jawohl, die Zeiten wurden endlich vereinheitlicht, aber auch der Wortlaut wurde geändert. Vor der Umbeschilderung war „Be- und Entladen“ zu bestimmten Uhrzeiten gestattet. Jetzt heißt es auf den Schildern „Lieferverkehr“. Der kleine aber feine Unterschied: Ersteres bezog die Anwohner mit ein, jetzt ist nur noch die gewerbliche Lieferung zugelassen. Auf schriftliche Anfrage beim Amt für öffentliche Ordnung und Umweltfragen wurde mir mitgeteilt, der Anwohnerverkehr werde „geduldet“, wenn es sich um sperrige, nicht tragbare Güter handelt. Weiterhin ist das „Liefern“ am Wochenende jetzt komplett verboten, gerade zu diesen Zeiten konnte man in Ruhe an sein Haus fahren und Einkäufe oder Urlaubsgepäck ein- und ausladen. Abschließend folgte in dem Schreiben der für uns ganz neue Hinweis „man müsse als Innenstadtbewohner halt mit Einschränkungen leben“ und man könne ja eine Ausnahmegenehmigung zum Preis von . . . beantragen. Ob diese Regelung die Attraktivität von Innenstadtwohnungen steigert, sei infrage gestellt.
Manfred Neubert Schweinfurt