Schweinfurt
Landgericht sieht im Angeklagten den räuberischen Dieb in der Schweinfurter Netto-Filiale
Im Indizienprozess hält die Strafkammer eine DNA-Spur für ausreichend als Tatnachweis. War auch ein Schlagring im Einsatz?

Der Mann, der am Rosenmontagabend 2024 die Netto-Filiale im Stadtteil Gartenstadt überfallen hat, hatte sein Gesicht fast vollständig verhüllt – mit einem Kapuzenpulli und einem roten Tuch um Mund- und Nasenpartie. Das ermöglichte keine sichere Identifizierung durch Einkaufskunden, die von ihm nur einen bis zwei Meter entfernt standen, als er über die Schulter der Kassiererin von hinten in die Kasse griff.
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