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Schweinfurt
Landgericht sieht im Angeklagten den räuberischen Dieb in der Schweinfurter Netto-Filiale
Im Indizienprozess hält die Strafkammer eine DNA-Spur für ausreichend als Tatnachweis. War auch ein Schlagring im Einsatz?
Die 1. Große Strafkammer des Landgerichts Schweinfurt verurteilte einen 28-Jährigen zu zwei Jahren und sieben Monaten Haft wegen räuberischen Diebstahls mit Körperverletzung.
Foto: René Ruprecht | Die 1. Große Strafkammer des Landgerichts Schweinfurt verurteilte einen 28-Jährigen zu zwei Jahren und sieben Monaten Haft wegen räuberischen Diebstahls mit Körperverletzung.
Stefan Sauer
Stefan Sauer
 |  aktualisiert: 14.04.2025 02:32 Uhr

Der Mann, der am Rosenmontagabend 2024 die Netto-Filiale im Stadtteil Gartenstadt überfallen hat, hatte sein Gesicht fast vollständig verhüllt – mit einem Kapuzenpulli und einem roten Tuch um Mund- und Nasenpartie. Das ermöglichte keine sichere Identifizierung durch Einkaufskunden, die von ihm nur einen bis zwei Meter entfernt standen, als er über die Schulter der Kassiererin von hinten in die Kasse griff.

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