Der Präsident des Bayerischen Sozialgerichts Günther Kolbe empfing Oberbürgermeister Sebastian Remelé am Schweinfurter Standort des Sozialgerichts. Das geht aus einer Pressemitteilung hervor. Was viele Schweinfurt laut Mitteilung nicht wissen: Der Schweinfurter Standort ist überregional zuständig und keine Zweigstelle des Sozialgerichts Würzburg. Präsident Kolbe sagte: „Kläger und Beklagte, die vor den Sozialgerichten in Würzburg, Nürnberg oder Bayreuth scheitern, können die Urteile vom Bayerischen Landessozialgericht überprüfen lassen.“
Das Schweinfurter Landessozialgericht ist seit 1995 der fränkische Teil des Bayerischen Landessozialgerichts mit Hauptsitz in München. Die Richter in Schweinfurt erledigen mehr als ein Viertel der Berufungen in Bayern, heißt es in der Mitteilung. Oberbürgermeister Remelé, selbst Volljurist, würdigte die Arbeit der dort tätigen sechs Senate. „Ich bin stolz darauf, dass Schweinfurt über ein solches Obergericht verfügt, das in zweiter und regelmäßig in letzter Instanz entscheidet. Seine Bedeutung sollten wir hier in Schweinfurt noch besser ins rechte Licht rücken.“
Am Rande des Besuchs wurden mit Ordnungsreferent Jan von Lackum, Baureferent Ralf Brettin und dem Leiter des Gerichts Wolfgang Neuerer Möglichkeiten einer neuen angemessenen Beflaggung des Gerichtsgebäudes diskutiert. Die Flaggen-Verwaltungsanordnung bestimmt, dass grundsätzlich die bayerische Staatsflagge, die Bundesflagge und, soweit möglich, die Europaflagge gemeinsam gesetzt werden. Als Gebäude eines Obergerichts ist das Landessozialgericht in Schweinfurt nicht nur, wie bei anderen von Staatsbehörden genutzten Gebäuden, aus besonderen Anlässen, sondern an allen Tages des Jahres zu beflaggen, heißt es in der Mitteilung.