Der Haupt- und Finanzausschuss hat schon vor einem Jahr beschlossen, die Tempo-30-Zone Innenstadt zu erweitern. Innerhalb des Stadtrings (Landwehrstraße, Gunnar-Wester-Straße, Schultesstraße, Rusterberg, Paul-Rummert-Ring, Am Oberen Marienbach, Fehrstraße, Am Obertor, Niederwerrner Straße und Friedrich-Ebert-Straße) soll grundsätzlich Tempo 30 gelten. Die Umsetzung dieser Maßnahme soll nun ab dem 23. Juli erfolgen, teilt die Stadtverwaltung Schweinfurt mit. Ausgenommen aus der Tempo 30 Zone habe man die Luitpoldstraße, da hier die rechtlichen Gegebenheiten für Tempo 30 ohne einen Umbau der Straße nicht geschaffen werden könnten, heißt es in der Presseinformation.
Für Tempo-30-Zonen gelten besondere Regelungen. Unter anderem gilt für Kreuzungen und Einmündungen innerhalb der Zone grundsätzlich die Vorfahrtsregel "rechts vor links". Aus diesem Grund werden die Vorfahrtsregelungen geändert und nicht mehr zulässige Markierungen entfernt. Dies betrifft insbesondere die Bereiche Friedrich-Stein-Straße, Wilhelmstaße, Gabelsberger Straße, Feldgasse, Seestraße, Spitalseeplatz, Anton-Jackel-Weg, Roßbrunnstraße, Neutorstraße, An den Schanzen, Neue Gasse und Kornmarkt.
Der Zeitplan sieht laut Mitteilung folgendermaßen aus: Zunächst werden die Zonenschilder an den jeweiligen Zufahrten aufgestellt. Im Anschluss werden an den betreffenden Kreuzungen die Vorfahrtsregelungen "rechts vor links" umgesetzt, indem die vorfahrtsregelnde Beschilderung entfernt wird. Zeitgleich werden die zugehörigen Markierungen sowie die Fahrstreifenbegrenzungen und Leitlinien entfernt. Die Lichtsignalanlage an der Kreuzung Wilhelmstraße/Friedrich-Stein-Straße bleibt zunächst noch erhalten, soll aber ebenfalls noch in diesem Jahr demontiert werden.
Durch die weitgehende Ausweisung als Tempo-30-Zone werde eine einheitliche Geschwindigkeitsregelung in der Innenstadt geschaffen, heißt es. Der gesamte Bereich werde dann vom Verkehrsteilnehmer als eine Einheit wahrgenommen. Durch die Änderung der Vorfahrtsregelungen in "rechts vor links" können dann die vorhandenen vorfahrtsregelnden Schilder entfernt werden.
Auch für Radfahrer und Fußgänger sei die Temporeduzierung von Vorteil, da diese deren Sicherheit erhöhe und die Teilnahme am Verkehr erleichtere. Weiterhin geht man davon aus, dass sich durch die Verkehrsberuhigung auf diesen Straßen die Verkehrsmenge reduziert, was wiederum zu einer Verringerung der Belastung für die Anwohner der Innenstadt in Bezug auf Lärm und Abgase führt.
Und wenn es heißt innerhalb der genannten gehört dann z.B. Fischerrain, Mozartstrasse, Friedhofsstrasse, Benno-Merkle (nur als Beispiele…)NICHT dazu, oder???