Nach dem die Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange für das Wohngebiet im Gemeindeteil Altenmünster "An der Ellertshäuser Straße" eingegangen waren, konnte nach deren Abarbeitung nun eine Satzung beschlossen werden. Im Zuge der Öffentlichkeitsbeteiligung waren keine Anmerkungen eingegangen. Zwölf Träger verzichteten auf eine Stellungnahme und zehn weitere gaben ohne Anmerkung Einverständnis. Die Einwände von acht weiteren Stellen wurden zur Kenntnis genommen, geprüft und durch Beschluss abgewogen. Auf eine nochmalige öffentliche Auslegung und die erneute Einholung von Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange konnte verzichtet werden.
Aufgefordert worden war der Markt Stadtlauringen durch den Bezirk, seine Bedarfsmitteilung im Rahmen der Städtebauförderung für die Jahre 2020 mit 2023 mitzuteilen. Dieser wurde mit der Regierung von Unterfranken bei einem Termin im Landratsamt Schweinfurt abgestimmt. Danach ist insgesamt eine förderfähige Summe von 5 755 000 Euro vorgesehen. Diese Bedarfsmitteilung stelle noch keine konkreten Vorhaben dar, erläuterte Bürgermeister Friedel Heckenlauer, sie diene den obergeordeneten Stellen vielmehr als Richtlinie für die Bereitstellung von öffentlichen Geldern. Geltend gemacht hatte der Markt Stadtlauringen vor allem die Neugestaltungen diverser Innenortstraßen in Stadtlauringen und einen Parkplatz am Wereth mit Parkleitsystem. Zudem sollen die Bürger höhere Fördersätze im Rahmen des kommunalen Förderprogramms erhalten.
Der Bürgermeister gab außerdem zur Kenntnis, dass die Feldgeschworenen aus Oberlauringen beschlossen haben, Heiko Rützel aus Oberlauringen, in Ihrer Siebenergemeinschaft aufzunehmen. Dieser wird beim nächsten Siebenerfest vereidigt werden.
Kommunen sind demnächst zur Umsetzung des E-Rechnungsgesetzes verpflichtet. Danach müssen sie in der Lage sein, Rechnungen elektronisch zu empfangen, weiterzuverarbeiten und revisionssicher abzulegen. Bisher kommen Rechnungen auf dem Postweg. Diese wird allerdings mit dem Einscannen nicht automatisch zu einer E-Rechnung, informierte Verwaltungsleiter Michael Kastl. Bilddateien wie TIF oder JPG entsprechen nicht den Anforderungen. Die EU definiere hingegen eindeutig, dass nur als elektronische Rechnung gilt, was in einem strukturierten elektronischen Format ausgestellt, übermittelt und empfangen wird. Ihr Format muss eine automatische und elektronische Verarbeitung ermöglichen. Hierzu sind also spezielle Programme nötig. Kastl führte weiter aus, dass die E-Rechnung Zeit und Geld spare. Mit einem digitalen Archiv können Kommunen auch den Aufwand für die Aufbewahrung der Unterlagen reduzieren. Kellerarchive und Massen an Aktenordnern gehören damit der Vergangenheit an. Spätestens zum Einführungspflichttermin am 27. November werde diese Richtlinie umgesetzt.
Weiter informierte der Bürgermeister, dass es bei Märkten keine Kaffeebar mehr im Rathausfoyer mehr geben werde. Nicht nur aus raumtechnischen Gründen sei ein Umzug sei ein Umzug in die Amtskellerei sinnvoll, es diene auch der räumlichen Ausweitung des Marktgeländes, welches sich künftig nicht mehr nur auf den Marktplatz beschränken soll. Über den neuen Kunsthandwerkerhof soll der Bogen künftig bis hinüber zum Schüttbau gespannt werden.