Der Kreistag wird Landrat Florian Töpper (SPD) nicht empfehlen, auf die Durchsetzung der Impfpflicht gegen Covid-19 für Mitarbeitende in Pflegeeinrichtungen zu verzichten. Dies hatte die AfD gefordert, nachdem der Landrat als Leiter des für Stadt und Landkreis Schweinfurt zuständigen Gesundheitsamts einen Ermessensspielraum hat, ob er den Zugang von nicht geimpften Pflegekräften zu Heimen verbietet oder nicht. Der Sozialausschuss des Kreistags lehnte den AfD-Antrag einmütig ab. Dabei hatte das Vorhaben der AfD und ihr Vorgehen rund um die Sitzung einen ungewöhnlichen Werdegang.
AfD leitete Fachaufsichtsbeschwerde ein
Bereits im Februar, als das Thema aktuell war, hatte Kreisrat Alfred Schmitt (Poppenhausen) den Antrag eingebracht, damit er in der Sitzung des Kreistags, der drei- bis viermal im Jahr in Vollbesetzung tagt, behandelt wird. Landrat Töpper hatte dies abgelehnt, weil das Gesundheitsamt Teil des staatlichen Bereichs im Landratsamt sei und nicht der Zuständigkeit des Kreistags unterliegt, der über Landkreisbelange bestimmt.
Wie Schmitt jetzt in einer ausführlichen Pressemitteilung schreibt, habe sich die AfD gegen die Zurückweisung, die "nichts Neues" sei, zur Wehr gesetzt und eine Fachaufsichtsbeschwerde bei der Regierung von Unterfranken angestrengt. Dies habe offenbar ein Umdenken eingeleitet, denn Töpper setzte den Antrag auf die Tagesordnung der Juli-Sitzung des zuständigen Sozialausschusses, weswegen für die Regierung, so die AfD, das Verfahren abgeschlossen gewesen sei.
AfD erschien nicht
Ungewöhnlich: In der entscheidenden Sitzung war weder die für den Ausschuss bestellte AfD-Kreisrätin Simone Seybold (Oberwerrn) noch einer ihrer Stellvertreter anwesend.
Also ging es im Ausschuss nicht um die von der AfD aufgeworfene Frage, ob ein Betretungsverbot für Ungeimpfte einen Pflegenotstand in Einrichtungen auslösen könne. Sondern es wurde lediglich darüber diskutiert, ob denn bereits Bußgeldverfahren gegen ungeimpftes Pflegepersonal eingeleitet worden seien. Andreas Kempf vom Gesundheitsamt sagte, dass noch keine Bußgelder verhängt worden seien, sondern derzeit Aufforderungen zum Nachweis des Impfstatus' versandt werden.
Er und Abteilungsleiter Christian Frank sagten, dass man nicht die Einrichtungen als solche betrachte, sondern stets den Einzelfall prüfe, um welche Person es sich handelt und welche Tätigkeit sie in der Einrichtung verrichtet. Zudem mache man Angebote für eine Impfberatung. Stellvertretende Landrätin Bettina Bärmann (Freie Wähler) verwies auf die Gefahrenabwehr und die Versorgungssicherheit der Heimbewohner.
Rechtlicher Hintergrund: Nach dem Infektionsschutzgesetz müssen seit März Betriebe dem Gesundheitsamt Nachweise über die Impfung von Pflegenden vorlegen. Liegen sie nicht vor, kann die Behörde ein Betretungsverbot aussprechen, muss es aber nicht. Die Entscheidung obliege dem Amt, bestätigte Christian Frank in der Sitzung, ebenso die Entscheidung über Bußgelder.
ist zu sachbezogener Themenarbeit einfach nicht fähig.
Außer Stänkern können die nichts!