Das Planfeststellungsverfahren für die Erweiterung der Deponie Rothmühle stand auf der Tagesordnung der jüngsten Gemeinderatssitzung. Thomas Fackelmann vom Bereich Abfallwirtschaft des Landratsamts Schweinfurt stellte das Projekt vor.
Bürgermeister Ulrich Werner erinnerte an den Besuch des Gemeinderats auf der Deponie vor drei Wochen. Das Gremium habe sich so vor Ort ein Bild der geplanten Maßnahmen machen können. Ihm sei wichtig, die Inhalte der Planungen öffentlich zu machen, betonte Werner.
"Bereits seit sechs Jahren beschäftigen wir uns mit der Erweiterung der Kreismülldeponie", erklärte Fackelmann. Er verwies auf die Entsorgungspflicht des Landkreises, denn dieser müsse trotz des Verbots mancher Stoffe wie beispielsweise Eternit oder teerhaltigen Asphalt eine Deponie der Klasse II vorhalten, weil diese Stoffe noch immer anfallen.
Das derzeit an der Deponie noch zur Verfügung stehende Volumen von circa 150 000 Kubikmetern reiche bei der in den letzten Jahren angefallenen durchschnittlichen Ablagerungsmenge von rund 40 000 Tonnen noch drei bis vier Jahre. Ein Drittel der Anlieferungen käme aus dem Landkreis, der Rest von den Mitgliedern des Zweckverbands. Dieser sei notwendig, um die Deponie wirtschaftlich zu betreiben und die Müllabfuhrgebühren in Grenzen zu halten.
Im Nordosten
Die Deponie Rothmühle sei am 1. August 1985 als Hausmülldeponie genehmigt worden. In den ursprünglichen Unterlagen sei die nun vorgesehene Erweiterungsfläche bereits als zweiter Deponieabschnitt enthalten. Im Zuge der Verfüllung des ersten Abschnitts sei jetzt der zweite Bauabschnitt frei gegeben.
Die Erweiterung sei im Nordosten des Geländes, wie bereits vorgesehen, geplant. Beantragt sei ein abfallrechtliches Planfeststellungsverfahren für die Erweiterung der bestehenden Deponiefläche im Nordosten um ca. fünf Hektar. Der neue Bauabschnitt könne rund 1,5 Millionen Kubikmeter fassen und so rund 70 bis 120 Jahre reichen. Mit relativ wenig Flächenverbrauch lasse sich hier ein gutes Volumen erreichen.
Abgelagert werden dürften hier unter hohen Auflagen nur Stoffe, wenn die gesetzlich definierten Annahmekriterien eingehalten werden, so Fackelmann. Organische Abfälle dürften dort nicht abgelagert werden. Das anfallende Sickerwasser solle direkt in die Wern eingeleitet werden. Dazu werde eine Deponiebasisabdichtung gebaut. Bei Überschreitung der Überwachungswerte würde dieses Wasser in die Kläranlage Schweinfurt umgeleitet.
Sickerwasser geht in die Wern
Entsprechende Gutachten seien in den vergangenen sechs Jahren eingeholt worden für die verpflichtende Umweltverträglichkeitsprüfung. Der Baukörper werde an den bereits bestehenden angelehnt. Der neue Hochpunkt wachse um sieben Meter auf 271 Meter über NN. Die Anlage werde so gebaut, dass kein Deponiegas entstehen kann. Mit der Erweiterung solle die Entsorgungssicherheit des Landkreises Schweinfurt für die nächsten Jahrzehnte sichergestellt werden.
Bürgermeister Werner verlas die kritisch-konstruktive Stellungnahem der Gemeinde zum laufenden Planfeststellungsverfahren. Darin heißt es unter anderem, dass eine Erweiterung der Deponiekapazitäten nicht notwendig wäre, wenn die Anlieferer auf den Landkreis Schweinfurt beschränkt blieben.
Dass dies nicht der Fall ist, belaste die Gemeinde Bergrheinfeld zusätzlich. Doch wisse man auch, dass es günstiger ist, am bestehenden Standort zu bauen. Er appellierte, die Anliegen der Gemeinde ernst zu nehmen. Einstimmig billigte der Gemeinderat die Stellungnahme.