Seit Jahren muss sich der Gemeinderat immer wieder mit einer schwarz gebauten, großen Terrasse an einem Wohnhaus am östlichen Ortsrand von Sennfeld beschäftigen. Der Antrag einer nachträglichen Genehmigung lag jetzt dem Gremium wieder einmal vor.
Als Antragsteller durfte Gemeinderat Peter Knieß auch diesmal nicht an der Beratung und Beschlussfassung teilnehmen, erklärte Bürgermeister Oliver Schulze auf Nachfrage der Redaktion. Dem aktuellen Antrag des Bauherrn war im September 2020 die Ablehnung durch den Gemeinderat vorausgegangen, weil dieser die längst errichtete, 167 Quadratmeter große Terrasse östlich des Hauses im Außenbereich und damit als nicht genehmigungsfähig ansah. Dann hatte im August 2021 auch das Landratsamt Schweinfurt den Bau abgelehnt. Dagegen hatte der Bauherr Klage beim Verwaltungsgericht Würzburg eingereicht. Im Oktober 2022 gab es einen Gerichtstermin vor Ort, an dem die Gemeinde nicht teilnehmen durfte.
Baustellenzufahrt soll zurückgebaut werden
Zum Protokoll des Gerichts mit dem Vorschlag eines Kompromisses gibt es allerdings unterschiedliche Auffassungen zwischen Gericht und Landratsamt, hieß es in der Beschlussvorlage für den Gemeinderat. Richtig sei, dass die Terrasse bis zu einer östlichen Grenze von 1,72 Metern bestehen bleiben dürfe, der Rest zurückgebaut werden müsse. Damit war der Gemeinderat auch einverstanden, wie Schulze auf Nachfrage der Redaktion bestätigte.
Einer Terrassenverlegung Richtung Südwesten, beziehungsweise Süden laut Bauantragsunterlagen, stimmte der Gemeinderat ebenfalls zu, vorausgesetzt, damit werde dem Kompromiss vor Ort entsprochen, auch was die Größe der verlegten Terrasse anbelangt. Das Landratsamt habe dies zu prüfen.
Als Hinweis an das Landratsamt beschloss der Gemeinderat gegen drei Stimmen die Auffassung, dass der mit Schotter und Split aufgefüllte Bereich der ehemaligen Baustellenzufahrt von 2013 vom östlichen Flurweg her vollständig zurückgebaut werden muss. Laut Protokoll des Gerichts seien sich die Parteien beim Ortstermin einig gewesen, dass Schotter zurückgebaut und mit Rasen angesät wird. Laut Ratsbeschluss ist die Gemeinde Sennfeld nicht bereit, die vor zehn Jahren beim Hausbau geduldete Baustellenzufahrt weiterhin bestehen zu lassen.
Laster und Traktoren mit Bodenaushub
Als weiterer strittiger Punkt kommt noch eine nicht angezeigte Geländeauffüllung auf dem Außenbereichsgrundstück neben dem Hausgrundstück hinzu, ebenfalls im Eigentum des Bauherrn. Beide Flächen sind im Grundbuch als Außenbereichsflächen in Form von Grünland eingetragen. Das erhöhte Haus mit Terrasse liegt etwa 80 Zentimeter über dem natürlichen Gelände.
Im Mai 2021 waren mehrere Laster und Traktoren mit Bodenaushub auf dem Gelände abgeladen und später verarbeitet worden, heißt es in der äußerst ausführlichen Beschlussvorlage der Verwaltung für den Gemeinderat. Ein Baukontrolleur des Landratsamtes hielt eine Auffüllungsfläche von 651 Quadratmeter und einer Höhe von unter einem Meter fest. Das aufgefüllte Volumen dürfte bei circa 390 Kubikmeter liegen.
Allerdings sind laut Bayerischer Bauordnung nur Aufschüttungen bis zu einer Fläche von 500 Quadratmeter und einer Höhe von bis zu zwei Meter zulässig. Sollte eines der beiden Kriterien überschritten sein, müsste dafür ein Bauantrag gestellt werden.
Dauerregen: Wasser fließt nicht mehr ab
Seit der Geländeaufschüttung wandte sich der Bauherr mehrmals an die Gemeinde, weil nach Dauerregen jetzt Wasser im nördlichen Bereich des angrenzenden Flurweges steht und nicht abfließt. Die Gemeinde solle hier Abhilfe schaffen.
Nun zweifelt aber die Gemeinde daran, ob es sinnvoll ist – wie beim Gerichtstermin vor Ort vorgeschlagen – den Bereich der zurückgebauten Terrasse weiterhin mit Boden aufzufüllen, da dies die Situation weiter verschärfen dürfte. Denn wegen der Auffüllung und Bodenverdichtung versickert das Regenwasser nicht mehr und überschwemmt jetzt wegen des neuen, nordöstlichen Gefälles den Flurweg, sagte der Bürgermeister auf Anfrage der Redaktion.
Daher beschloss der Gemeinderat wiederum nur als Hinweis an das Landratsamt, dass er der Einigung einer weiteren Auffüllung vorerst nicht zustimmt. Der Bauherr müsse erst für die erfolgte Aufschüttung einen gesonderten Bauantrag einreichen und die Herkunft des Materials nachweisen. Zudem müsse die dadurch entstandene Wasserproblematik am Flurweg in einer Vereinbarung geregelt werden.
Dann ist das Ganze ja an Unverschämtheit kaum zu überbieten. Wenn sich jetzt schon Gemeinderäte nicht an Recht und Ordnung halten. Dabei sollten genau diese mit gutem Beispiel vorangehen. Daher... sofortige Entbindung oder Rücktritt.