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Wipfeld
Kommunalwahl 2020: Tobias Blesch tritt wieder an
Tobias Blesch tritt wieder als Bürgermeisterkandidat für CSU und Unabhängiger Wählergemeinschaft Wipfeld an.
Foto: Tobias Blesch | Tobias Blesch tritt wieder als Bürgermeisterkandidat für CSU und Unabhängiger Wählergemeinschaft Wipfeld an.
Bearbeitet von Irene Spiegel
 |  aktualisiert: 09.12.2019 02:10 Uhr

CSU und Unabhängige Wählergemeinschaft Wipfeld nominierten den amtierenden Bürgermeister wieder als Kandidaten

CSU und Unabhängige Wählergemeinschaft Wipfeld (CSU/UW) haben Tobias Blesch wieder als gemeinsamen Bürgermeisterkandidaten für die Kommunalwahl im März 2020 nominiert. Er erhielt 26 von 28 Stimmen. Blesch ist seit 2014 Rathauschef und möchte nun eine zweite Amtszeit starten. er hob das gute Miteinander im Gemeinderat in den vergangenen Jahren hervor. Ohne parteipolitische Zwänge sei stets um die besten Lösungen gerungen worden.

Insgesamt 19 Bewerberinnnen und Bewerber kandidieren auf der gemeinsamen Liste für die zwölf Sitze im Wipfelder Gemeinderat. Zwölf Neulinge sind dabei, sieben Kandidaten gehören bereits dem Gremium an. Zu Beauftragten für den Wahlvorschlag wurden Kreisrätin Barbara Wiederer und 3. Bürgermeister Jochen Schneider bestellt.

CSU und UW hatten bereits im Vorfeld aus den Ergebnissen getrennter Versammlungen einen Listenvorschlag erstellt, der bei gleichzeitiger Abstimmung über die Reihenfolge mit 23 Stimmen bestätigt wurde. Daraus ergibt sich nun folgende Listenreihung: 1. Jochen Schneider (Gemeinderatsmitglied), 2. Barbara Wiederer (GRM), 3. Bernd Kießling, 4. Gabriele Brach (GRM), 5. Stefan Volkmuth, 6. Udo Muckenschnabl (GRM), 7. Alexander Leidig (GRM), 8. Nicole Weidinger (GRM), 9. Sebastian Lother (GRM), 10. Markus Schott, 11. Harald Weltner, 12. Berthold Braun, 13. Johannes Dittmann, 14. Tobias Lother, 15. Markus Kreil, 16. Stephan Schneider, 17. Frank Faust, 18. Christian Hack, 19. Maximilian Löber.

Bleibt es – wie bereits auch bei den vorangegangenen Wahlen – wieder bei einem Wahlvorschlag für die Gemeinderatswahl, würde in Wipfeld wieder nach den Grundsätzen der Mehrheitswahl gewählt. Also ohne Bindung an vorgeschlagene Personen und ohne das Recht der Stimmenhäufung auf eine Person. Der Wähler hat dann doppelt so viele Stimmen, wie ehrenamtliche Gemeinderatsmitglieder zu wählen sind, also insgesamt 24 Stimmen.

 
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