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SCHWEINFURT
Kleinkram geklaut – die Masse macht's
Julia Haug
 |  aktualisiert: 11.02.2017 03:26 Uhr

„Ein Sammelsurium an Anklagen“ erwartete den Angeklagten laut vorsitzendem Richter des Schöffengerichts Schweinfurt zum Prozessauftakt: Diebstahl in neun Fällen warf ihm die Anklage vor, einmal davon räuberischer Diebstahl. Was zwischen Dezember 2015 und seiner vorläufigen Festnahme im Juli 2016 unbezahlt in die Taschen des 32-jährigen Beschuldigten gewandert sein soll, erinnert dabei, in Einzeltaten aufgelistet, eher an Dummejungenstreiche: „Das ist alles Kleinkram, nur die Masse macht's“, sagte der Vorsitzende.

Auf 24,95 Euro Einzelwert kommt die teuerste Beute, ein T-Shirt. Doch auch einen Schokoriegel für 1,20 Euro ließ der 32-Jährige mit Wohnsitz in Schweinfurt laut Anklage an der Tankstelle mitgehen. Zudem Lebensmittel für 10,50 Euro, anderswo zwei Flaschen Wodka für 5,10 Euro, wieder andernorts „ein Stück Melone und einen Doppelkorn“ für neun Euro. Außerdem auf dem „Besorgungszettel“ des Beschuldigten: ein Bocksbeutel aus Sommerach für 6,29 Euro sowie ein andermal Himbeeren, Lachs und Weinbrand für gesamt elf Euro.

Nur an vier der neun Vorwürfe erinnerte sich der Mann, der seit Ende Juli in U-Haft sitzt. Mit Hilfe einer Dolmetscherin gestand er vor Gericht: „Ich begreife das erst jetzt, jetzt bin ich nüchtern. Es ist mir peinlich.“ Mal ergab der Alkoholtest der Polizei 2,7 Promille Alkohol, mal 3,2 zum Tatzeitpunkt.

Das psychologische Gutachten fasste der Vorsitzende in drei Sätzen zusammen: „Sie sind Alkoholiker, begehen ständig Straftaten und brauchen dringend eine Entziehung.“ Sinn der Verhandlung sei es deshalb, den Angeklagten in eine Suchttherapie in der Forensik Werneck zu bringen.

Um den Beschuldigten jedoch nach Paragraf 64 des Strafgesetzbuches in einer Entziehungsanstalt unterzubringen, seien wegen seiner Erinnerungslücken noch zu viele Anklagepunkte unklar: „Wir brauchen die Zeugen.“ So wird in einer neu angesetzten Hauptverhandlung Anfang März auch die Geschädigte des räuberischen Diebstahl-Vorwurfs aussagen: Die Verkäuferin soll dem Mann aus der Tür ihres Ladens gefolgt sein und versucht haben, ihm den Rucksack mit mutmaßlich geklautem Deodorant und Duschgel zu entreißen. Als der weiter an seiner Tasche zerrte, sei sie gestürzt und habe sich Prellungen an Hand und Knie zugezogen.

 
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