Vermutlich noch in diesem Jahr werden die Richter der Vierten Kammer des Verwaltungsgerichts Würzburg die Mainlände vor Ort in Augenschein nehmen. Der Grund sind Klagen der Bundesrepublik Deutschland, hier die Wasser- und Schifffahrtsdirektion Süd (WSD) Würzburg, und der Schweinfurter Cramer-Mühle gegen die Stadt Schweinfurt.
Zum Hintergrund: Mit Beschluss des Stadtrats hat die Stadt dort das Projekt „Wohnen und Arbeiten auf der neuen Mainlände“ der Grafenrheinfelder hjp-Architekten genehmigt, weil sie eine Wohnbebauung dort eingefügt sieht. Geplant sind – wie berichtet – im Hauptzollamt vier Loftwohnungen und zwei Büros sowie 16 Stadthäuser.
Die Wasser- und Schifffahrtsbehörde klagt nun, weil sie befürchtet, dass die von ihren Schiffen ausgehende Immissionen (Motorenlärm) von den neuen Anliegern nicht akzeptiert werden könnten. Sie fordert in ihrer Klage, dass die Immissionen hinzunehmen sind.
Befürchtung der klagenden Cramer-Mühle ist, dass sie sich künftig nicht mehr ausweiten kann. Beide wollen damit eventuelle Klagen der neuen Bewohner verhindern. Ziel ist eine sogenannte Grunddienstbarkeit, in der sich die Nutzer und Eigentümer der neuen Wohnungen verpflichten, nichts gegen die Behörde und die Cramer-Mühle zu unternehmen.
Im Ferienausschuss des Stadtrates informierte Baujurist Jürgen Mainka über den Ortstermin der Würzburger Richter. Einem Antrag der Schifffahrtsbehörde auf Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung ist vom Verwaltungsgericht Würzburg stattgegeben worden. Das heißt Baustopp für das Wohnprojekt.
In ihrer Begründung hat die Kammer laut Mainka allerdings erklärt, dass man die Klage der Wasser- und Schifffahrtdirektion als völlig offen sieht und nicht nach Aktenlage entscheiden könne, weshalb man sich vor Ort ein Bild über die Mainlände machen wolle. Antworten erhoffen sich die Richter vor allem zur Frage, ob Jugendgästehaus, Johanniter und Hauptzollamt in einem Misch- oder Gewerbegebiet stehen. Diese Einordnung ist entscheidend für die Zulässigkeit der Wohnbebauung.
Die Stadt wiederum sieht das Areal als ein Gebiet an, das keinem Baugebiet im Sinn der Baunutzungsverordnung eindeutig entspricht laut Mainka. Nach Ansicht der Stadt gehört es keiner Baugebietsklasse an. Der Meinung der Stadtplaner, dass sich die Wohnbebauung aber der Umgebung einfüge, ist bekanntlich die Bauverwaltung ebenso gefolgt wie der Stadtrat mit seinem Ja für das Wohnprojekt. Das auch vor dem Hintergrund, als die Immissionswerte eingehalten seien, hieß es.
Unterschiedlicher Auffassung sind Gericht und Stadt – noch – hinsichtlich des Umgriffs. Das Gericht überlegt, die Alte Bahnhofstraße mit dem dortigen Gewerbe einzubeziehen, während die Stadt die Bahnlinie als natürliche Trennlinie sieht, erfuhren die Stadträte von Mainka. Der Ortstermin soll noch in diesem Jahr stattfinden. Das Hauptsacheverfahren in Würzburg folgt danach.