Ab 1. Juli wird der abwehrende Brandschutz für das Kernkraftwerk Grafenrheinfeld (KKG) von der Freiwilligen Feuerwehr Grafenrheinfeld und der Betriebsfeuerwehr des Kraftwerks übernommen. Dem erforderlichen Antrag der PreussenElektra GmbH hat die Regierung von Unterfranken vor Kurzem stattgegeben und die Anerkennung der KKG-Feuerwehr als Werkfeuerwehr zum 30. Juni widerrufen, heißt es in einer Pressemitteilung von PreussenElektra.
PreussenElektra hat mit der Gemeinde Grafenrheinfeld und dem Kreisbrandrat eine entsprechende Handlungsvereinbarung abgeschlossen. Kernstück dieser Vereinbarung ist, dass PreussenElektra zukünftig an den Arbeitstagen eine Betriebsfeuerwehr stellt, die bei einem möglichen Brandereignis weiterhin den Ersteinsatz übernimmt. Damit wird sich tagsüber nichts an der Personalstärke der Feuerwehr im KKG ändern.
Feuerwehr Grafenrheinfeld wird zusätzlich hinzugerufen
Neu wird aber sein, dass künftig die Feuerwehr Grafenrheinfeld als örtlich zuständige Feuerwehr bei jedem Einsatz hinzugerufen und nach dem Eintreffen auch die Einsatzleitung übernehmen wird. Außerhalb der Tagdienstzeit wird die Betriebsfeuerwehr im Bedarfsfall gemeinsam mit der Freiwilligen Feuerwehr alarmiert.
Dazu Anlagenleiter Bernd Kaiser: „Wir freuen uns, dass wir uns mit der Gemeinde und dem Kreisbrandrat über die wesentlichen Rahmenbedingungen der künftigen Zusammenarbeit unserer Feuerwehren einigen konnten. Selbstverständlich wird bei einem Einsatz KKG-Fachpersonal hinzugezogen. Darüber hinaus werden wir regelmäßige Begehungen und gemeinsame Übungen durchführen. Weitere Detailfragen werden in den nächsten Monaten mit allen Beteiligten besprochen.“
Strahlenschutzbeauftragter steht zur Verfügung
In der Vereinbarung ist darüber hinaus geregelt, dass PreussenElektra für Mehrkosten aufkommt, die im Zusammenhang mit dieser Veränderung entstehen, und die erforderliche Zusatzausrüstung und Messgeräte vor Ort bereithält. Zur Unterstützung der Einsatzkräfte wird auch ein fachkundiger Strahlenschutzbeauftragter rund um die Uhr im KKG zur Verfügung stehen.
Kreisbrandrat Holger Strunk bestätigt: “Nach Umsetzung der Handlungsvereinbarung kann der abwehrende Brandschutz im KKG von der Freiwilligen Feuerwehr Grafenrheinfeld übernommen werden. Mit der Betriebsfeuerwehr ist tagsüber eine schnelle Erkundung und ein schneller Beginn von Löschmaßnahmen gewährleistet.“
Keine Bedenken gegen das Vorhaben
Der Entscheidung der Regierung von Unterfranken vorangegangen war eine mehrjährige umfangreiche Vorprüfung durch das Bayerische Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz, des Kreisbrandrates sowie des Bauamtes des Landkreises Schweinfurt. Diese Prüfung hat ergeben, dass keine Bedenken gegen das geplante Vorhaben bestehen.
Das Bayerische Feuerwehrgesetz besagt, dass eine Werkfeuerwehr bei einer besonderen Brandgefahr oder bei Schadensfällen mit potenzieller Gefährdung von Menschenleben vorzuhalten ist. Eine solche Gefahrenlage ist im KKG seit der Brennstofffreiheit nicht mehr gegeben. Alle Brennelemente und einzelne Brennstäbe befinden sich seit Dezember 2020 gesichert im Standortzwischenlager.