Seit gut 40 Jahren bilden die Kommunen Schwanfeld und Wipfeld eine Verwaltungsgemeinschaft (VG) mit Sitz in Schwanfeld, aktuell unter dem Vorsitz von Wipfelds Bürgermeister Tobias Blesch. Das bringt beiden gleichberechtigt agierenden Partnern Vorteile, da die Verwaltungsarbeit gemeinschaftlich betrieben wird und dabei vorhandene Potenziale optimal ausgeschöpft werden können.
Zur Finanzierung der gemeinschaftlichen Verwaltungsarbeit wurde im Februar der verwaltungsgemeinschaftliche Haushalt nebst Satzung und Finanzplan von den Mitgliedern der Gemeinschaftsversammlung verabschiedet, nun standen informatorisch die eingegangenen Anmerkungen der Kommunalaufsicht vom Landratsamt auf der Tagesordnung der jüngsten Zusammenkunft. Wie Kämmerin Marliese Hofmann erläuterte, ist die VG schuldenfrei, im Finanzplanzeitraum sind keine Kreditaufnahmen zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungen im Vermögenshaushalt geplant, sprich eine rechtsaufsichtliche Genehmigung ist nicht erforderlich.
Allerdings wurde im aktuellen Haushalt – wie schon in den Vorjahren – eine Zuführung vom Vermögenshaushalt zum Verwaltungshaushalt geplant. Grund ist die Minderung der Verwaltungsumlage, um die Partnerkommunen finanziell weniger zu belasten, was ohne Zuführung aus dem Vermögenshaushalt der Fall wäre. Eine Maßnahme, die laut Auffassung der Staatlichen Rechnungsprüfungsstelle so nicht mit der Kommunalhaushaltsverordnung konform ist. Dort heißt es in Paragraf 22, dass eine Kommune oder Verwaltungsgemeinschaft nur die allgemeinen Rücklagen zum Ausgleich des Verwaltungshaushaltes verwenden darf, wenn trotz Ausschöpfung aller Einnahmemöglichkeiten und Ausnutzung jeglicher Einsparpotenziale ein Ausgleich nicht erreicht werden kann.
Rücklagen aus Überschüssen aus dem Personalbereich
Wie die VG-Kämmerin ausführte, stammen die Rücklagemittel hauptsächlich aus Überschüssen aus dem Personalbereich, da aus verschiedenen Gründen Stellen nicht, wie vorgesehen, besetzt, beziehungsweise auch nicht nachbesetzt werden konnten. Seitens der Finanzverwaltung werde zudem sehr genau darauf geachtet, dass die erforderlichen Mindestrücklagen stets vorhanden sind. Nach Kenntnis der Finanzverwaltung verfahren wohl auch die umliegenden Verwaltungsgemeinschaften ähnlich mit der Zuführung vom Vermögens- zum Verwaltungshaushalt.
Zudem hat die VG Schwanfeld, so Kämmerin Hofmann weiter, außer den Beschaffungen für Büro, Hard- und Software keine weiteren investiven Ausgaben zu leisten und achtet darauf, für mögliche Neuanschaffungen genügend Rücklagen bereitzuhalten. Bei Bedarf besteht zudem die Möglichkeit, bei beiden Verwaltungsgemeinschaftspartnern kurzfristig eine Investitionsumlage zu erheben.
Wie Kämmerin Marliese Hofmann und VG-Vorsitzender Tobias Blesch mitteilten, werden diese Argumentation nun vonseiten der VG-Verwaltung der Kommunalaufsicht des Landratsamtes mitgeteilt, damit auch künftig bei ausreichenden Rücklagen eine Zuführung vom Vermögenshaushalt in den Verwaltungshaushalt zur finanziellen Entlastung der Mitgliedsgemeinden erfolgen kann.