
Erhöhen von Transparenz und Bürgernähe: So hat die AfD-Fraktion des Kreistags einen Antrag betitelt, wonach künftig die Sitzungen des Kreistags live ins Internet übertragen werden und anschließend die Aufnahmen den Fraktionen zugänglich sein sollen, um sie selbst veröffentlichen zu können. In der Sitzung des Kreisausschusses war Fraktionschef Bernd Schuhmann der einzige, der diese Idee hilfreich fand. Der Antrag wurde abgelehnt.
Schuhmann hatte den Vorstoß damit begründet, dass man so den Bürgern kommunale Politik näher bringen könne, und verwies auf den Anspruch auf Transparenz, den auch Landrat Florian Töpper (SPD) beherzige. In der Antragsbegründung heißt es, dass die meisten Bürger aus terminlichen, beruflichen oder gesundheitlichen Gründen die Sitzungen nicht vor Ort verfolgen könnten, weswegen man diese Form der Teilhabe per "Direktübertragung" wählen sollte.
Hemmschuh für Kreisräte?
Thorsten Wozniak begründete die ablehnende Haltung der CSU, der sich die anderen Fraktionen sinngemäß anschlossen. Im Kreistag säßen ehrenamtliche Kommunalpolitiker, die keine Profis vor der Kamera seien. Er hege die Vermutung, dass sich mancher im Wissen, gefilmt zu werden, nicht traue, sich zu Wort zu melden und "eine Diskussion aus dem Bauch heraus" zu führen. Oder im Gegenteil: Es könnte die Zahl der "Schaufensteranträge" angesichts der öffentlichen Ausstrahlung zunehmen. Zwar vermied Wozniak das Wort Manipulation, stellte aber heraus, dass man im Nachgang die Aufzeichnung so schneiden könne, "damit die eigene Position verstärkt" werde.
Viele rechtliche Fragen
Der Leiter der Abteilung Zentrales im Landratsamt, Christian Frank, erläuterte, dass eine ganze Reihe rechtlicher Fragen zu klären sei - von Persönlichkeitsrechten, Einwilligungen der Betroffenen bis zur rundfunkrechtlichen Unbedenklichkeit. Betroffen seien nicht nur die Kreisräte selbst, sondern auch Besucher und Mitarbeiter der Behörde. Letzteres ließ Schuhmann nicht gelten: Die Beschäftigten müssten es dulden, dass ihre Vorträge vor dem Gremium öffentlich gemacht werden, so seine Meinung. Man könne sich nicht hinter der Datenschutzverordnung verstecken. Er kündigte eine Wiedervorlage des Antrags an.