
Verschiedene Lagerhallen und Garagen, unterschiedlich hoch und lang, prägen das Bild in der Flur östlich von Sennfeld, im erweiterten Wasserschutzgebiet. Weil es in der Vergangenheit immer wieder Ärger bei Bauvorhaben Am Lindlein gab‚ änderte der Gemeinderat jetzt den entsprechenden Bebauungsplan "Private Gartenanlage" und präzisierte damit die vorgesehene Bauweise, aber auch die Nutzung der Hallen.
Eine klare Regelung für die Landmaschinen- und Lagerhallen sollte her, zumal die Urfassung des Bebauungsplans von 1998 und die erste Änderung 2018 "teilweise uneindeutig" waren, sagte Planer Arno Weimann. Er stellte dem Gemeinderat in seiner jüngsten Sitzung die Änderungsvorschläge vor. Die Grundzüge der bisherigen Planfassungen bleiben aber bestehen. Ziel sei es, dass bei möglichen Erweiterungen der Hallen das Landschaftsbild nachhaltig aufgewertet werde, so Weimann.
Zweigeteilt ist der Scheunenriegel Am Lindlein: in östliche Hallen mit Satteldächern und westliche mit Pultdächern. Die jetzige zweite Änderung des Bebauungsplans "Private Gartenanlage" betrifft nur das Gebiet der Pultdachhallen und wird mit Sondergebiet Lagerhallen (SO LH 1) tituliert. Die östlichen Gebäude sollen in die nächste Planänderung aufgenommen werden. Weimann erinnerte auch an die Veränderungssperre, die seit Beginn des Änderungsverfahrens im Juni 2022 für das Gebiet gilt.
Was die Dachform anbelangt, so sind künftig Satteldächer zugelassen, führte der Planer aus. Die Dachneigung kann jetzt mit sieben bis 15 Grad flacher ausfallen und damit praktikabler für die Einfahrt von vier Metern.
Planer: "Wir wollen Flexibilität in der Erweiterung ermöglichen"
Bisher wurde eine Wandhöhe mit 4,50 Meter angegeben, allerdings fehle der Bezugspunkt angesichts des topografischen Anstiegs von insgesamt fünf Metern im Gelände, meinte Weimann. Daher gebe es nun eine Höhenliste zu den einzelnen Gebäuden für die jeweils unterschiedlichen First- und Traufhöhen, inklusive Höhenzuschlag. Bei einer Änderung müsste der Eigentümer das Dach nicht abnehmen, sagte er. "Wir wollen Flexibilität in der Erweiterung ermöglichen."
Die geschlossenen Lager- und Abstellhallen seien für eine landwirtschaftliche und gewerbliche Nutzung möglich, so der Planer. Zeitlich begrenzt werden solle dies mit Rücksicht auf den nahen Ort auf 6 bis 22 Uhr, was den Widerspruch von Gemeinderat Stefan Eichhorn erfuhr. Er erinnerte an landwirtschaftliche Erntearbeiten im Sommer, bei denen diese Zeit auch überschritten werde. Man brauche aber eine allgemeine Festsetzung, so Weimann. Bürgermeister Oliver Schulze schlug vor, eine Ergänzung für Ausnahmen für landwirtschaftliche Nutzung vorzunehmen.
Grundsätzlich ist ein dauerhafter Aufenthalt in den Innenräumen unzulässig, führte Weimann weiter aus. Ein dauerhafter Betrieb oder eine Produktion seien in den Lagerhallen nicht erlaubt.
Angesichts des Standorts im erweiterten Wasserschutzgebiet ist dessen Verordnung einzuhalten, unterstrich er. Das bedeutet, dass die Lagerung gefährlicher Stoffe, egal welcher Menge, ebenso untersagt ist wie die Ableitung von Abwässern. Regenwasser muss in den Untergrund versickern können, eine Ableitung von privaten auf öffentliche Flächen ist untersagt. Verboten ist ebenso eine dauerhafte Nachtbeleuchtung.
Als ergänzenden Hinweis erklärte Weimann, dass der vorhandene Erschließungsweg für die Nutzung der Hallen ausreichend sei. Ver- und Entsorgungseinrichtungen für Trink- und Abwasser brauche es angesichts der vorgeschriebenen Nutzungen nicht.
Einstimmig war der Gemeinderat mit dem Änderungsentwurf zum Bebauungsplan "Private Gartenanlage" einverstanden. Jetzt müssen noch die Fachbehörden und anderen Träger öffentlicher Belange sowie die Öffentlichkeit am Verfahren beteiligt werden.