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SCHWEINFURT
Kein Anspruch auf Sozialhilfe, und doch obdachlos
Katja Beringer
 |  aktualisiert: 07.04.2020 12:10 Uhr

Dass in der Obdachlosenunterkunft Schweinfurt von 51 Bewohnern 15 sind, die keinen Anspruch auf Sozialhilfe haben, erstaunt auch Ordnungsreferent Jan von Lackum.

Denn: diese Menschen bekommen keine Leistungen vom Staat, weil ihr Einkommen über der Bemessungsgrenze liegt. Sei es, weil sie eine Erwerbsminderungsrente oder normale Rente bekommen oder über genügend Kapital verfügen. Dass es so viele sind, hätte auch von Lackum nicht gedacht. Doch die Gründe dafür, dass jemand obdachlos wird oder ist, seien vielschichtig. Auch wenn diese Menschen eigentlich nicht dorthin gehörten.

Das untermauerte auch Maximilian Grubauer, der von einem Fall erzählte: Eine Frau hatte jahrelang die anderen Mieter des Wohnhauses, in dem sie lebte, mit ihrem Putzwahn terrorisiert. Hintergrund war eine psychische Erkrankung. Letzten Endes wurde ihr gekündigt, sie verlor die Wohnung, kam in eine Obdachlosenunterkunft und lebt seit vielen Jahren dort, weil kein Sozialarbeiter ihr eine Wohnung vermitteln kann. Auch weil viele Vermieter gleich abwinken.

Obdachlosenhilfe kümmert sich

Die Linke hatte sich in einem Antrag zum Haushalt 2019 für die Obdachlosen eingesetzt, nachdem der Stadtrat eine Verdopplung der Gebühren beschlossen hatte. Das sei, so Frank Firsching in den Haushaltsberatungen, auch in Ordnung für die 80 Prozent, in denen der Staat über die Sozialhilfe dafür aufkomme. Ihnen gehe es aber darum, in die Satzung eine Art Härtefallklausel einzubringen. Wer keine Leistungen vom Staat bekomme und mittellos sei, dem sollen die Gebühren erlassen werden. Dies wurde im Haupt- und Finanzausschuss auch einstimmig angenommen. Auch wenn man aktuell, so von Lackum, keinen Härtefall habe. Alle Bewohner bezögen entweder Leistungen oder hätten Einkommen.

Für den Fall, dass jemand komme, der noch keinen Antrag gestellt habe, helfe demjenigen die Obdachlosenhilfe dabei. Auch das war ein Punkt, den die Linken angemahnt hatte. Die fünf Euro pro Quadratmeter seien angemessen und tragbar, meinte der Ordnungsreferent. Und: Die Unterkunft sei eine Noteinrichtung, eine vorübergehende Lösung. Das Ziel wäre klar: die Menschen dauerhaft in ein Mietverhältnis zu bringen.

 
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