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SCHWEINFURT
Kaum geklaut – schon verurteilt
Stefan Sauer
Stefan Sauer
 |  aktualisiert: 05.02.2018 02:45 Uhr

Am Montagvormittag hat laut dem gemeinsamen Bericht von Polizei und Staatsanwaltschaft ein Ladendetektiv beobacht, wie ein 22-Jähriger gegen 12.30 Uhr aus einem Kaufhaus am Jägersbrunnen Waren im Wert von rund 70 Euro in seiner Unterhose versteckte und das Geschäft verlassen wollte. Eine hinzugerufene Polizeistreife nahm den Mann vorläufig fest. Schon am Folgetag wurde im so genannten beschleunigten Verfahren das Urteil gesprochen: zwei Monate Haft auf Bewährung gegen den bereits einschlägig in Erscheinung getretenen Mann.

Geklaute Standuhr im geklauten Rucksack verstaut

Am Dienstagnachmittag beobachtete eine Angestellte, wie ein 48-Jähriger ebenfalls in dem Geschäft am Jägersbrunnen eine Standuhr im Wert von rund 200 Euro in einem Rucksack verstaute, den er zuvor dort geklaut hatte. Die Polizei nahm den mutmaßlichen Dieb vorläufig fest und behielt ihn auf Anordnung der Staatsanwaltschaft bis zur Hauptverhandlung in Gewahrsam. Das Amtsgerichtsurteil folgte am Mittwoch ebenfalls im Blitzverfahren.

Wegen des Diebstahls der Standuhr und des Rucksacks sowie zweier weiterer im Dezember 2017 und Januar 2018 begangener Diebstähle wurde er rechtskräftig zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von fünf Monaten auf Bewährung verurteilt, so die Mitteilung.

 
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