In Bad Kissingen konzentrieren sich seit langem Drogen, Kiffer und Dealer. Das wird immer deutlicher. In vielen Fällen, die zur Aburteilung vor der Großen Strafkammer des Landgerichts Schweinfurt landen, hatten die Angeklagten vor dem Einzug in eine Gefängniszelle ihren letzten Wohnsitz in der Stadt oder dem Landkreis Bad Kissingen.
Auch jetzt wieder. Als der mittlerweile 23 Jahre alt gewordene junge Mann, vor seiner Verhaftung angeblich Student in Prag, in ganz erstaunlichem Umfang und sehr regelmäßig Haschisch und Marihuana von Frankfurt am Main in die unterfränkische Bäderstadt schaffte, war er zwar längst volljährig, psychisch aber noch von großer Unreife und drogenabhängig. So hat es ihm der psychiatrische Gutachter in dem eben beendeten Prozess vor der Großen Strafkammer bescheinigt.
Nach fünf Verhandlungstagen verurteilte ihn das Gericht wegen Besitz und Handel mit Betäubungsmitteln in elf Fällen sowie Einfuhr von Drogen aus Spanien zu einer Jugendstrafe von viereinhalb Jahren. Genau so hatte es der Staatsanwalt beantragt. Zugleich ordnete das Gericht die Unterbringung des Angeklagten in einer Entziehungsanstalt an und folgte damit der Empfehlung des psychiatrischen Sachverständigen. Ohne Drogentherapie drohten auch künftig erhebliche Straftaten – infolge der Sucht.
Bezahlung bitte in Bitcoins
Einen Teil der Rauschgiftgeschäfte hatte der Angeklagte zur Überzeugung des Gerichts noch als Heranwachsender gemacht. Neunmal ist er demnach noch vor seinem 21. Geburtstag nach Frankfurt am Main gefahren und hat dort Haschisch oder Marihuana besorgt, jeweils mindestens 500 Gramm. Etwa ein Drittel habe er selbst verbraucht und zwei Drittel verkauft.
Weitere Cannabisgeschäfte habe der heute 23-Jährige schon als Erwachsener gemacht, darunter einen Deal, bei dem Cannabis übers Darknet von Spanien nach Deutschland versandt wurde und beim Bezahlen Euro in Bitcoins zu transferieren waren. In diesem Fall stellte sich der Angeklagte zwar als Gehilfe dar, was ihm aber weder der Staatsanwalt noch das Gericht abnahm. Auch bei diesem Deal sei der Angeklagte "der Initiator" gewesen, so die Vorsitzende, und kein Helfershelfer.
Der Kleine wollte imponieren
Glück hatte der junge Mann, dass für alle Taten Jugendstrafrecht angewandt wurde. Das Gericht folgte dem Psychiater, der zur Tatzeit erhebliche Reifedefizite beim Angeklagten bejahte. Die Jugendgerichtshilfe hatte das anders gesehen und sich für Erwachsenenstrafrecht ausgesprochen.
Ihr Mandant sei finanziell völlig abhängig von seinen Eltern gewesen, habe sich als Kleinerer unter den Gleichaltrigen beweisen wollen – mit der Dealerei. Dies und sein wachsender Eigenkonsum habe über einen längeren Zeitraum zu einer erheblichen Zahl an Drogendelikten mit größeren Mengen geführt, die er ja auch gestanden habe.
"Ein hochprofessioneller Händler" sei der Angeklagte jedenfalls nicht gewesen, so die Verteidigung. Sie hatte auf eine Freiheitsstrafe von maximal zwei Jahren plädiert, am besten mit Bewährung – bei freiwilliger Durchführung einer Therapie. Dabei machte die Kammer nicht mit – angesichts des Rauschgifthandels in so vielen Fällen mit solchen Mengen. Gegen das Urteil ist Revision möglich.