Für den Erweiterungsbau der Grundschule Euerbach, genauer für die Unterbringung der Offenen Ganztagsschule, muss der Gemeinderat etliche Entscheidungen treffen. Einen Beschluss, nämlich den Einbau eines Plattformliftes, hob er in seiner jüngsten Sitzung auf. Stattdessen soll nun ein Aufzug installiert werden.
Auf Vorschlag des Elektroplaners hatte der Gemeinderat Anfang Januar zwischen einem Plattformlift und einem Aufzug die erstgenannte, kostengünstigere Variante gewählt. Weil der Verein "Bundesverband Selbsthilfe Körperbehinderter" aber Bedenken gegen einen Plattformlift anmeldete, überprüfte diese das Büro EP Planung (Schwanfeld), wie dessen Vertreter Joachim Pototzky in der Ratssitzung erläuterte.
Für Neubauten sind Aufzüge vorgeschrieben
Tatsächlich empfehle die Bayerische Bauordnung Plattformlifte nur in Bestandsbauten, sagte er. Für Neubauten seien Aufzüge vorgeschrieben. Mit den Gegenstimmen von Günter Hutter, Gabi Jakob und Gerhard Müller kam der Gemeinderat dem nach und beschloss den Einbau eines teureren Aufzugs.
Zur Diskussion kam es, als es um einen neuen Stromliefervertrag mit der ÜZ Lülsfeld, jetzt ÜZ Mainfranken, ging. Bei diesem Tagesordnungspunkt verließ Bürgermeister Arthur Arnold seinen Platz, als ÜZ-Vorstandsmitglied war er von Beratung und Beschlussfassung ausgeschlossen. Zweiter Bürgermeister Ewald Schirmer übernahm.
Seit vielen Jahren bezieht die Gemeinde, die selbst Mitglied in der ÜZ-Genossenschaft ist, ihren Strom von dort. Seit der Veränderung des Vergaberechts bot die ÜZ stets den Preis des Ergebnisses der Bündelausschreibung und dazu noch einen Nachlass von 0,1 Cent pro Kilowattstunde. Dieser Nachlass war im aktuellen Angebot für die Lieferperiode 2020 bis 2022 nicht mehr enthalten, wohl aber der niedrigste Preis, wie er aus der Bündelausschreibung hervorgeht.
Eine Begründung für die Verweigerung des Nachlasses forderten Günter Hutter und Gabi Jakob ein und fragten nach Alternativen. Wie Verwaltungsleiter Klaus Wolf erläuterte, sei es bisher für die Gemeinde wichtig gewesen, den regionalen Anbieter zu unterstützen. Auf Nachfrage bei der ÜZ sei ihm erklärt worden, dass Strom heute an der Strombörse eingekauft werde, dies oft lange im Voraus geschehe und der Preis immer größeren Schwankungen unterliege. Deshalb werde der Nachlass nicht mehr gewährt.
Nachlass macht sich nur gering bemerkbar
Die Alternative sei, so Wolf, den Strom vom Sieger der Bündelausschreibung zu nehmen, was aber dann bedeute, dass der Strom von irgendwoher, beispielsweise den Hamburger Elektrizitätswerken, geliefert werde. Dass der wegfallende ÜZ-Nachlass bei 100 000 Kilowattstunden pro Jahr nur 100 Euro ausmache, rechnete Gemeinderat Burkard Seufert vor.
Mit dem ÜZ-Windpark bei Obbach müsste der Strom aber doch billiger werden, meinte Andrea Lettowsky. Die Preispolitik des Unternehmens könne er nicht erklären, entgegnete Wolf. Aber Fakt sei, dass Strom an der Börse gehandelt werde, unabhängig davon, wo er erzeugt werde.
Gegen die Stimmen von Lettowsky und Hutter stimmte der Gemeinderat für den neuen Liefervertrag mit der ÜZ gemäß dem Preis der Bündelausschreibung.