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Schweinfurt
Jetzt doch: An den Feiertagen wird in Schweinfurt geimpft
In allen Impfstellen sind ab sofort Auffrischimpfungen bereits nach drei Monaten möglich. Das Impfzentrum ist nun doch auch an den Feiertagen geöffnet.
Das Impfzentrum Schweinfurt am Volksfestplatz ist nun doch auch an den Feiertagen geöffnet.
Foto: Archiv Anand Anders | Das Impfzentrum Schweinfurt am Volksfestplatz ist nun doch auch an den Feiertagen geöffnet.
Bearbeitet von Horst Breunig
 |  aktualisiert: 18.02.2024 19:32 Uhr

Um die Verbreitung der Omikron-Variante zu bremsen, hat die Ständige Impfkommission (STIKO)  ihre Empfehlung zur Corona-Auffrischimpfung aktualisiert. Für alle Personen ab 18 Jahren, für die bisher nach vollständiger Grundimmunisierung eine Auffrischimpfung (3. Impfung) mit einem Abstand zwischen fünf und sechs Monaten empfohlen war, wird ab sofort ein verkürzter Abstand von mindestens drei Monaten empfohlen.

Zusätzlich sollen Personen ab 18 Jahren, die nach durchgemachter SARS-CoV-2-Infektion bereits eine Impfstoffdosis erhalten haben, zur Aufrechterhaltung des Schutzes eine Auffrischimpfung im Abstand von mindestens drei Monaten zur vorangegangenen Impfstoffdosis erhalten. Das teilte die Pressestelle der Stadt mit.

Die STIKO betont, dass die für die Auffrischimpfungen empfohlenen mRNA-Impfstoffe (BioNTech und Moderna) hinsichtlich ihrer Wirksamkeit völlig gleichwertig sind.

Das Impfzentrum für Stadt und Landkreis setzt die neue STIKO-Empfehlung ab sofort um und bietet bei allen Impfstellen Auffrischimpfungen für Volljährige nach bereits drei Monaten an. Das gilt auch für diejenigen, die nach einer Grundimmunisierung mit dem Impfstoff von Johnson&Johnson bereits eine zweite Impfung mit einem mRNA-Impfstoff erhalten haben. Diese zweite Impfung zählt nach Mitteilung des Staatsministeriums für Gesundheit und Pflege nicht als Auffrischung, sondern dient der Vervollständigung des Grundimpfschutzes. Daher ist auch für diese Personengruppe eine Auffrischung erforderlich, um von der Vorlagepflicht eines Testnachweises im Rahmen der 2G-plus-Regelung befreit zu sein.  

Sonderöffnungszeiten des Impfzentrums über die Feiertage

Um die Impfkampagne weiter voranzubringen und auf eine mögliche Nachfrage durch die verkürzten Abstände der Booster-Impfung zu reagieren, haben Stadt und Landratsamt Schweinfurt kurzfristig entschieden, im Impfzentrum am Volksfestplatz auch während der kommenden Feiertage ein Impfangebot zu machen. Mit vorheriger Terminvereinbarung sind Impfungen zu folgenden Zeiten möglich: 24. Dezember von 11 bis 16 Uhr, 25., 26. und 31. Dezember von 11 bis 19 Uhr, 1. und 6. Januar von 11 bis 19 Uhr. Auch an den Tagen dazwischen wird wie geplant geimpft.

Eine Terminbuchung für alle Impfangebote ist möglich unter: www.doctolib.de/klinik/schweinfurt/corona-impfzentrum-schweinfurt

Jüngere Bürgerinnen und Bürger werden weiterhin darum gebeten, ihre älteren Mitbürger/innen (Eltern, Großeltern, etc.) bei der Online-Terminvereinbarung und beim Ausfüllen der notwendigen Dokumente zu unterstützen, um eine Überlastung der Hotline (0800) 8772834 zu vermeiden. Auch über diese ist montags bis freitags von 8 bis 12 Uhr eine Terminbuchung möglich.

Weiterführende Informationen sowie alle aktuellen Öffnungszeiten sind abrufbar unter www.schweinfurt.de/sofortimpfung oder unter www.landkreis-schweinfurt.de/sofortimpfung

 
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