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Sennfeld
Jetzt auch in Sennfeld: Fahrrad-Leasing für Gemeindebeschäftigte
Silvia Eidel
 |  aktualisiert: 25.07.2021 02:15 Uhr

Auch die Gemeinde Sennfeld will ihren Beschäftigten die Möglichkeit für ein Fahrrad-Leasing bieten. Viele Firmen nutzen sie bereits, seit Oktober vergangenen Jahres können auch öffentliche Arbeitgeber nach den tariflichen Vorgaben ein Teil des Gehalts in Sachleistung umwandeln.

Das Angebot steigere die Attraktivität einer Gemeinde als Arbeitgeber und unterstütze die Mitarbeiter, sagte Bürgermeister Oliver Schulze in der jüngsten Gemeinderatssitzung. Dort stellte Michael Bergmann von der Firma Deutsche Dienstrad mit Sitz in Schweinfurt den Leasingvertrag und die Konditionen vor.

Der Mitarbeiter verzichtet auf einen Teil seines Bruttolohns – die Höhe richtet sich nach dem ausgewähltem Fahrrad oder E-Bike – , der Arbeitgeber gewährt Sachlohn in Form eines Nutzungsrechts an einem betrieblichen Fahrrad. Als Schnittstelle zwischen Arbeitgeber, Arbeitnehmer und dem Fahrradhandel agiert die Deutsche Dienstrad, die das Procedere des Leasings abwickelt und die Verträge formuliert.

Leasingnehmer ist die Gemeinde, die Laufzeit geht über drei Jahre. Für den Arbeitnehmer sei eine Kostenersparnis bis zu 40 Prozent im Vergleich zum Barkauf eines Fahrrads möglich, so Bergmann. Allerdings müsse man dem Mitarbeiter auch sagen, dass sich das Rad-Leasing rentenmindernd auswirke, wandte Helmut Heimrich ein. Es bedeutete etwa 2,70 Euro weniger Rente pro Monat, bestätigte Bergmann.

Einstimmig sprach sich der Gemeinderat dafür aus, das Unternehmen Deutsche Dienstrad mit dem Leasing zu beauftragen.

Gehsteigkehren nach Bedarf

Seit 1958 hat die Gemeinde Sennfeld eine Verordnung über Straßenreinigung und Winterdienst, die Bürger müssen sich entsprechend kümmern. Mehrmals gab es dazu Gesetzesänderungen. Auch im Dezember 2020 wurde das Bayerische Straßen- und Wegegesetz wieder geändert, weshalb die Reinhaltungsverordnung angepasst werden muss.

Verschiedene Gerichtsurteile halten darüber hinaus bisherige Pauschalregelungen, dass jeden Samstag die Straße zu kehren ist, für unzulässig, erklärte der Bürgermeister. Vielmehr müsse die Regelung auf den entsprechenden Bedarf abgestellt werden.

Also beschloss der Gemeinderat eine Änderung der Straßenreinigungsverordnung zum 1. September. Demnach müssen die öffentlichen Straßen nach Bedarf, spätestens aber alle zwei Wochen gekehrt werden. Auch Ritzen und Risse in der Straße sind von Unkraut zu befreien.

Bürgerversammlung am Montag

Auf die Bürgerversammlung am Montag, 26. Juli, um 18.30 Uhr in der Frankenhalle wies Schulze noch hin. Hauptthema sei der Schulneubau, aber auch die anderen Projekte der Gemeinde werden erläutert. Besucher müssen sich registrieren lassen und eine Maske tragen.

 
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