Das Fährenfestival in Fahr, Obereisenheim und Wipfeld ist seit 20 Jahren schöne Tradition. Alle zwei Jahre findet es im Juli mit abwechslungsreichem Rahmenprogramm, Musik und Kulinarik an den Mainufern statt – "schade" wäre es, da waren sich die Rätinnen und Räte in der jüngsten Gemeinderatssitzung einig, wenn Wipfeld 2024 nicht mehr dabei wäre.
Aber genau das könnte passieren, wie Bürgermeister Tobias Blesch erläuterte. Es braucht nämlich jemanden – am idealsten eine Festgemeinschaft – die den sprichwörtlichen "Hut" aufsetzt. Die Sportfischervereinigung hat wohl angekündigt, 2024 nicht mehr dabei zu sein. Weitere Standbetreiber haben bis dato kein Interesse signalisiert. Am liebsten wäre es wohl allen, vermutet Sebastian Lother, der in der Vergangenheit selbst schon die Verantwortung übernommen hat, wenn die Standgebühr (2022 knapp 1000 Euro) entrichtet wird, weiter aber keine gesamtorganisatorischen Verantwortung nötig wird.
2022 hatte die Gemeinde die Veranstaltungsverantwortung in Wipfeld übernommen. Eine einmalige Ausnahme, wie Blesch betont, die nicht zur festen Gewohnheit werden soll. Eine Unterstützung und die obligatorische Beteiligung an den Kosten für Marketing und Organisation vom Volkacher Tourismusverein könnte die Gemeinde auch 2024 wieder zusichern, mehr aber nicht, stellte Blesch klar – eine Meinung, die seine Ratsmitglieder laut einstimmigem Beschluss teilten.
Die Zeit ist knapp, ein letzter Versuch wird noch gestartet. Einen Tag vor der Jahresschlusssitzung 2023 findet am 13. Dezember um 18 Uhr ein Treffen statt. Vorab sollen Vereine angesprochen und ein Aufruf im Amtsblatt veröffentlicht werden, ob sich nicht Engagierte finden, die für das Fährenfestival 2024 den Hut aufsetzen.
Neue Friedhofssatzung ab 2024
Weiter genehmigte das Ratsgremium einstimmig eine überplanmäßige Ausgabe in Höhe von gut 3600 Euro für die Reparatur der Magnetkupplung an der Mainfähre. Und auch die vom Landratsamt geforderten Befreiungen für den Bau eines Carports mit Abstellräumen bekam mehrheitlich grünes Licht; befreit wurden der Garagenstandort und die Überschreitung der Traufhöhe.
Geändert wurde auch die Friedhofssatzung. Bereits im Juli 2023 hatte der Gemeinderat beschlossen, das Ausheben und Verfüllen des Grabes ab 2024 nicht mehr als hoheitliche Tätigkeit durch die Gemeinde durchzuführen, sondern die Ausführung der Grabarbeiten an Gewerbetreibende freizugeben, vorausgesetzt die Gemeinde erteilt die vorab beantragte Zulassung. Die Gebühr für eine einmalige Zulassung beträgt, wie anschließend in der angepassten Friedhofsgebührensatzung festgelegt, bei einmaliger Durchführung 25 Euro, für einen Zeitraum von drei Kalenderjahren 210 Euro. Beide Änderungssatzungen treten am 1. Januar 2024 in Kraft.
Abschließend informierte der Bürgermeister, dass der Crafter für die Feuerwehr das Werk verlassen habe und nun in Nüdlingen zum Feuerwehr-Aufbau eingetroffen ist. Ende März soll er übergabebereit sein.
Im Rahmen der Regionalbudgetförderung werden jetzt noch die Projekte E-Lastenfahrrad und Hollywoodschaukel eingereicht. Das Lastenfahrrad soll den Grünpflege-Einsatz der ehrenamtlich Engagierten erleichtern, die öffentliche Riesen-Hollywoodschaukel als Attraktion mit Blick auf den Main locken.
Des Weiteren läuft die Erschließung des neuen Baugebietes "Thiergärten II"; noch vor Weihnachten ist hier, vorausgesetzt das Wetter spielt mit, die Asphaltierung geplant. Außerdem gab Blesch bekannt, dass Gudrun und Konrad Schneider aus Wipfeld das Bundesverdienstkreuz am Band erhalten haben für die Pflege ihres schwerbehinderten Sohnes und für ihr vielfältiges soziales Engagement.
Der Neujahrsempfang der Gemeinde Wipfeld ist für den 6. Januar geplant.